Firmenfahrzeug

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Besteuerung meines genutzen Firmenfahrzeug.


    Mein AG besteuert den PKW mit EUR 269,- Brutto. Für alle Fahrten habe ich ein Fahrtenbuch geführt, mein AG hat mir Gesamtkosten von etwa EUR 3.000,- bescheinigt.


    Nach dem Fahrtenbuch habe ich einen privaten Anteil von 9%.


    Wie kann ich jetzt berechnen ob sich die 1% Regelung oder die tatsächlichen Kosten für mich rechnen?


    Für Infos wäre ich Euch sehr dankbar.



    Gruss,
    Daniel

  • Hallöchen,


    mit einfach vergleichen gibt sich das Fa meist nicht zufrieden,
    Nachweismethode: Kostenstellen auszug vom PKW vom AG geben lassen, dann durch gesamten km - leistung teilen = €/km.
    Anschließen diesen wert mal die privaten gefahren km und mit dem tatsächlich verst. Anteil vergleichen. ist der Kostensatz tatsächlich niedriger als der verst.Anteil, kann dies als WK angesetzt werden.( siehe R 31 LStR Abs. 9)

  • Hallo,


    nachdem ich nun die korrekten Zahlen habe, möchte ich nochmals die korrekte Abrechnung bei Euch erfragen.


    Bisher habe ich in 2006 pro Monat 1% des Listenpreis für das Firmenfahrzeug als "Bruttolohn" versteuern müssen. Das wären dann 12 Monate zu EUR 269,00 und ergibt vor Steuer EUR 3.228,00


    Mein Arbeitgeber bescheinigt mir Gesamtkosten für das Fahrzeg in 2006 von netto EUR 8.000,00 und ich habe ein Fahrtenbuch geführt, wonach mein Anteil für Privatfahrten 9% beträgt.


    Daraus erechnet sich ein Privatanteil für privat gefahrene Kilometer EUR netto EUR 720,00


    Nach dem dies vor Steuer berechnet wird, könnte ich von den in der Einkommensabrechnung angesetzten 1%-Wert von EUR 3.228,00 die EUR 720,00 abziehen, was dann ein Guthaben von EUR 2.508,00 ergibt.


    Kann das tatsächlich sein? Muss ich auf den Nettobetrag der tatsächlichen Fahrzeugkosten von EUR 8.000,00 noch die Mwst von 16% dazurechnen?


    Was wenn die EUR 2.508,00 richtig sind, ist das dann tasächliches Guthaben bzw verringert dies mein Einkommen oder wird dort noch die Steuer berücksichtigt etc.


    Für eine letzte Info wäre ich sehr dankbar. Das lesen von solchen Steuertexten erzeugt bei mir meisst eine vernebelte Sicht und Kopfschmerzen. Gut das ich kein Steuerberater geworden bin, das gäbe ja Dauermigräne. :lol:


    Gruss,
    Daniel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "DanielBodensee2"

    Kann das tatsächlich sein? Muss ich auf den Nettobetrag der tatsächlichen Fahrzeugkosten von EUR 8.000,00 noch die Mwst von 16% dazurechnen?


    Ja, natürlich, das muss schließlich jeder Endverbraucher.


    Also:
    8.000 + 16 % = 9.280 € x 9 % privat = 835 €


    Bisher versteuert: 3.228 €
    abzgl. 835 €
    ergibt 2.393 €


    Um diesen Betrag verringert sich dein Bruttoarbeitslohn, du trägst also den entsprechend niedrigeren Lohn in die Anlage N ein.


    Hoffentlich hast du auch an die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte gedacht !


    Und das Finanzamt will das alles fein säuberlich belegt haben, mit Bescheinigung Arbeitgeber über die Gesamtkosten, Gehaltsmitteilung aus dem Jahr und deinem Fahrtenbuch !

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Hallo,


    na das ging aber schnell.


    Was das FA angeht, ich alles Bescheinigt, zudem habe ich einen HomeOffice, also keine Kilometer zur Arbeitsstette, nur direkt zum Kunden.


    Euch nochmals vielen vielen dank.


    Gruss,
    Daniel