Anerkennung Dienstreisekosten

  • Hallo- seit neun Jahren bin ich in einer Filiale eines Lebensmitteldiscounter
    als Verkäuferin tätig. 2006 machte es sich aus betrieblichen Gründen erforderlich, das ich in zwei weiteren Filialen aushelfen musste.
    z.B. 9.1. - 31.1. Fil.1 Aushilfe
    29.5.- 31.7. Fil.1 Aushilfe
    15.8.-18.8. Fil.2 Aushilfe
    26.10.30.12. Fil.2 Aushilfe.
    insgesamt war ich an 103 Tagen in Fil.1, an 69 Tagen in Fil.2 und an 60 Tagen an meiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig,aber nicht zusammenhängend sondern mal da und da.
    Das FA hat mir die Dienstreisekosten für die Aushilfszeiten gestrichen mit der Begründung -es liegt keine Dienstreise vor, sondern ein weitläufiges Arbeitsgebiet-
    Ist es nun sinnvoll Einspruch zu erheben, mit der Begründung das ich zu mind. 20% an meiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig war?
    Oder sollte ich einen Antrag auf Änderung stellen und wechelnde Einsatzstellen angeben?
    Oder gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit?
    Vielen Dank im voraus. Tschüß