Einspruch oder Antrag auf Änderung

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen
    folgendes Problem
    Habe meinen EST-Bescheid erhalten,es wurden unter anderem "freiwillige Beiträge zur ges. Rentenversicherung" nicht anerkannt wegen fehlender Nachweise. Nun habe ich meine Eintragungen nochmals überarbeitet und festgestellt, das ich die Beiträge von der Lohnsteuerbescheinigung in das entsprechende Feld eingetragen habe und zusätzlich ins Formular "Sonderausgaben". Nun habe ich im Steuerprogamm die Eintragungen in den Sonderausgaben gelöscht und musste bei der Berrechnung feststellen,das jetzt die Berrechnung nach neuem Recht günstiger ist. Kann ich jetzt Antrag auf Änderung stellen und wie geht das?
    Oder Einspruch einlegen?
    Einspruch muss ich wegen anderen nicht anerkannten Sachverhalten sowieso einlegen.
    Vielen Dank für Hilfe Bell

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt rechnet auch aus, was günstiger aus, das ist sogar im Preis mit drin.


    Deswegen lohnt es nicht Einspruch einzulegen, was will man denn als Begründung vortragen?


    "Mein Programm rechnet anders" ist keine Begründung.


    Gerade mit diesem Programm haben die Finanzämter viel Ärger, da das Programm offenbar nicht in allen Fällen richtig rechnet und die Leute deswegen Einspruch einlegen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......