Hallo,
gestern habe ich meine Ust-Abrechnung 2006 v. Fa erhalten.
Laut Berechnung soll ich eine Nachzahung leisten.
Da ich aber der Meinung bin , daß das FA meine Vorauszahlungen falsch berechnet hat, würde mich interessiern ob ich dagegen auch Widerspruch einlegen kann.
Noch ein wichtiger Aspekt! Im ersten Quartal hatte ich ein USt-Guthaben.
Wird dieses Guthaben von den Vorausszahlungen 2006 abgezogen?????
Denn das ist in etwa die Differenz meiner Nachrechnung.
Danke für schnelle Antwort
Grüsse
Andrea
Ust-Berechnung FA falsch, Widerspruch möglich?
- 1andrea
- Erledigt
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Zitat von "1andrea"
Noch ein wichtiger Aspekt! Im ersten Quartal hatte ich ein USt-Guthaben.
Wird dieses Guthaben von den Vorausszahlungen 2006 abgezogen?????
Ja, natürlich. -
Sie haben doch das Guthaben I/06 ausgezahlt bekommen, dann haben Sie für II/07 bis IV/07 Zahlungen geleistet: der Saldo sind die VZ 2006!
Ulli
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Also noch mal für mich zum Mitschreiben.
Das FA hat recht, und ich muss die Ust. nachzahlen???
Lg
Andrea