Unterstützung Bedürftiger im Ausland

  • Hallo,


    ich unterstütze meine Großmutter (80 J.a.), die im Russland (Ländergruppe 4) wohnt. Im Jahr 2006 hat sie eine Rente von ca. 52.000 Rubel (entspricht 1474 € /Jahr) bekommen.


    Ich habe meine Unterhaltsaufwendungen in diesem Jahr in Höhe von
    2000 € beim Finanzamt nachgewiesen. Auch der Rentenbescheid der russischen Behörden wurde vom Finanzamt anerkannt.


    Die Einkommensteuererklärung mache ich mit dem Programm WISO Sparbuch. Laut Programm sind von meinen 2000 € höchstens 1920 € anzusetzen (Opfergrenze ist OK).
    Laut Bescheid vom Finanzamt es wurde nur 918 € zugerechnet.


    Aus dem Hilfeteil des Programms habe ich festgestellt, dass den Rentenbetrag mit einbezogen wurde und berechnet (bzw. besteuert) als ob das eine inländische Rente wäre.


    Ist es so korrekt??? Und auf welche Weise kann man dann diesen Höchstbetrag von 1920 € erreichen???
    Ich will einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und deshalb bitte um schnellmöglichste Hilfe oder Rat.
    Vielleicht hat jemand bereits die Erfahrung in solchen Fragen? Ich wäre sehr dankbar.


    Vielen Dank in voraus.
    Evelyn

  • Woran die Kürzung liegt, kann man schlecht beurteilen, vielleicht hat es was mit der Opfergrenze zu tun, dazu müsste man die höhe Ihrer Einkünfte wissen.


    Am Rande:


    Die Finanzämter haben hier Anweisungen des BMF zu beachten.


    BMF-Anwendungsschreiben (bis einschl. 2006)
    [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/152,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]BMF-Anwendungsschreiben ab 2007[/url]