1% Regelung und/oder Fahrtenbuch

  • Hallo,


    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich verstehe die aktuelle Regelung zur 1% Versteuerung nicht ganz bzw. finde im Internet keine eindeutigen Quellen, die das Ganze einfach erklären...


    Zu meine Person: Ich bin Selbständig und habe mein Büro in meinem Haus. Ich habe mir einen Wagen geleast, den ich komplett in meine Kosten eingebunden habe. Die Laufleistung beträgt in etwa 12500 km im Jahr, davon fahre ich max. 1500 km privat. Dies kann ich mittels des Fahrtenbuchs nachweisen.


    Wie versteuere ich den Wagen für mich am günstigsten?


    Mit der 1% Regelung kommt jeden Monat 1% des Bruttolistenpreises auf das am Jahresende anfallende Einkommen hinzu... . ist es möglich nur den tatsächlichen privaten Anteil zu versteuern, den man mittels des Fahrtenbuches ermitteln kann? Wenn ja, wie funktioniert das? Können denn noch alle anfallenden Kosten (Benzin, Reparaturen und weitere Kosten) zu 100% abgesetzt werden?


    Viele Grüße,
    Danny

  • Hallo,


    Da Ihr Geschäftsanteil an der Fahrleistung über 51% beträgt haben Sie keine Probleme mit der 1% Regelung, d.h. Sie können direkt die Kosten ermitteln und daraus den Privatanteil (in Ihrem Beispiel 12%) berechnen.


    Also alle Kosten einschl. der Leasingrate (wenn echtes Leasing) wie Benzin Kundendienst etc. Diese 12% der Kosten sind dann wie Privatverkäufe zu behandeln, d.h. es sind Einkünfte wie jeder andere Verkauf oder Leistung. Wenn Sie der Umsatzsteuer unterliegen müssen Sie auch diesen Umsatz zusätzlich versteuern.


    Die 1% Regelung ist für Sie ungünstiger.


    Gruss herbfoe

  • Da hätte ich doch mal eine Frage:


    Mal angenommen, das Auto ist von einer privaten Person kostenlos überlassen. Mit diesem PKW werden betriebliche Fahrten unternommen. Wie macht man das dann ? Reicht es wenn man die Fahrten dokumentiert oder muss ein Fahrtenbuch geführt werden ? Also theoretisch kann der PKW doch auch bei mehr als 50%iger Nutzung nicht zum BV gehören oder ?


    Gruß
    Smone

  • Hallo Smone,


    kostenlose Überlassung ist keine Betriebsausgabe. o.k.


    Ein Fahrzeug muss nicht bei über 51 % Betriebsanteil zum Betriebsvermögen gehören. (Kann Vorschrift).


    Was mache ich also wenn das Fahrzeug zum Privatvermögen gehört und die gefahrenen Kilometer unter 51% der Gesamtfahrleistung liegt.
    Es ist also egal ob das Fahrzeug Ihnen oder dem Partner gehört.


    Folgender Vorschlag:
    Nachweis der betrieblich veranlassten Fahrten (Datum, Reiseziel, Zweck)
    Sie schreiben einen Eigenbeleg mit Gesamtkilometer multipliziert mit 0,30 Euro = Betriebsausgabe.


    In der Regel anerkennt das Finanzamt diese Pauschalierung.


    Gruss herbfoe

  • Danke für die Antwort. Also nur noch mal für mich:


    Ich dokumentiere alle betriebliche Fahrten, setze diese mit 30 ct pro Kilometer als Betriebsausgabe an. Es ist nicht notwendig dass für die PKW-Nutzung auch wirklich diesen Betrag (oder einen anderen) an den Halter zu bezahlen.


    Noch eine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Vorsteuer aus Benzinrechnungen zu ziehen ? Bräuchte man hierfür wieder die Gesamtfahrleistung und alle Tankbelege und das Verhältnis der betrieblichen / privaten Fahrten ? Oder ist es möglich die Tankbelege der jeweiligen Fahrt anzusetzten ?


    Gruß
    Smone

  • Das passt hier alles hinten und vorne nicht. Wenn Privatvermögen, dann keine tatsächlichen Kosten und auch keine Vorsteuern aus Benzinrechnungen. Das geht nur, wenn der Wagen als Betriebsvermögen aktiviert worden ist. Und dazu muss er nicht mal Ihr Eigentum sein.


    Es gibt hier bei Eingabe der richtigen Wörter in google tausende Seiten, wo das erklärt ist, einfach mal versuchen; bringt oft mehr als hier auf Antworten zu warten. Und vor allem, Sie wissen ja dann auch nicht, ob das richtig ist, was hier geschrieben wird.

    Zitat

    Ein Fahrzeug muss nicht bei über 51 % Betriebsanteil zum Betriebsvermögen gehören. (Kann Vorschrift)


    Wenn ich das verstehe, was der meint, dann ist die Aussage falsch. Mehr als 50% betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind notwendiges Betriebsvermögen, das ist keineswegs eine Kannbestimmung.

  • Hallo,


    es gibt im Internet wirklich viele Quellen, die das Thema erklären. Man muss sich aber bißchen durchbeissen, weil es kein leicht verdaulicher Stoff ist. Nachfolgend ein Link mit einem Zahlenbeispiel zur 1%-Methode versus Fahrtenbuch. Der Rechner dort ist zwar kostenpflichtig, man kann aber anhand des Screenshots gut erkennen wie der Privatanteil beim Firmenwagen berechnet wird. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.pkv-selbstvergleich.de/Downloads/Firmenwagen.htm">http://www.pkv-selbstvergleich.de/Downl ... nwagen.htm</a><!-- m -->


    Gruß
    Kroko

  • Oerdiz


    ok, ich brauche eine strukturierte Antwort, also hier die strukturierten Fragen:


    1. Wenn ich nur die betrieblich veranlassten Fahrten mit 30ct / Km ansetzen möchte, brauche ich ein Fahrtenbuch ?


    2. Ist der Ansatz der 30 ct. daran geknüpft, dass ich bei Nichteigentum am Auto auch tatsächlich etwas an den Besitzer bezahle ?


    3. Ist es unter den oben geschilderten Umständen irgendwie möglich die Vorsteuer aus Tankrechnungen zu ziehen ?


    Ich hoffe, es erbarmt sich jemand, diese Fragen zu beantworten. Falls nicht, führe ich das Fahrtenbuch und mache mir vielleicht unnötige Arbeit.


    Viele Grüße
    Smone

  • 1. Wenn ich nur die betrieblich veranlassten Fahrten mit 30ct / Km ansetzen möchte, brauche ich ein Fahrtenbuch ?
    ----
    nein, es ist kein richtiges Fahrtenbuch nötig, wenn der Wagen im Privatvermögen bleibt und nur die beruflichen Fahrten (mit 30ct) angesetzt werden.


    2. Ist der Ansatz der 30 ct. daran geknüpft, dass ich bei Nichteigentum am Auto auch tatsächlich etwas an den Besitzer bezahle ?
    ----
    nein, es reicht, dass der Wagen einem zu Nutzung überlassen wurde.


    3. Ist es unter den oben geschilderten Umständen irgendwie möglich die Vorsteuer aus Tankrechnungen zu ziehen ?
    ----
    nein, natürlich nicht. Dazu müsste der Wagen ins Betriebsvermögen.


    Gruß
    Kroko