Private Entnahme eines Anlagegegenstandes

  • Hallo,


    ich möchte einen Gegenstand im Anlageverzeichnis zur privaten Nutzung entnehmen.
    Wie habe ich das zu verbuchen?
    Es ist mir nicht ganz klar, welches Abgangs-, Sach- und Geldkonto ich wählen muss.
    Ich nutze das WISO Sparbuch, falls das weiterhilft.


    Grüße, Chris

  • Die Entnahme erfolgt nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert, d.h. mit dem zum Zeitpunkt der Entnahme zu erzielenden Verkaufserlös.


    Die Buchung erfolgt dann bis zum Restbuchwert erfolgsneutral, nur für den übersteigenden Anteil ist ein Erlös zu buchen.


    Bsp: Entnahme LKW, Teilwert > Restbuchwert
    2315 an 350
    1800 an 8820