letze Ust-Vorauszahlung 06 in 07 verbuchen.

  • Hallo,
    irgendwie habe ich im Augenblick einen Denkfehler.
    Es geht um die Ust-Vorauszlg. IV Quartal 06. Gezahlt habe ich diese im Feb. 07. . Für die Ust-Erklärung 06 muss ich diese Zahlung ja für 2006 auch berücksichtigen.
    Da ich diese ja aber erst in 07 gezahlt habe, sind die tatsächlichen Ausgaben in 07 gewesen, daher ist diese Ausgabe doch auch erst in 07 für mich relevant, oder??
    Jetzt fehlt mir aber der Buchungssatz für die Vorauszahlung.
    1200 Bank an 1780 Vorauszahlungen kann es doch nicht sein. oder??
    Das würde doch am Jahresende mein Ergebniss verfälschen.
    Bitte dringend um hilfe.


    Danke

  • Doch, das stimmt schon so. Bei der USt-Jahreserklärung werden die Voranmeldungen des Jahres angerechnet.
    Bei der EÜR gilt dann das Abflussprinzip, also bei Zahlung 2007 auch BA 2007. Der Gewinn ist dann nicht verfälscht, sondern nach den Prinzipien der EÜR völlig richtig.
    Mit dem Buchungssatz kann ich leider nicht dienen, da ich das EDV-System nicht kenne.