Werbungskosten bei Weiterbildung

  • Guten Tag,


    ich kann ja meine Werbungskosten für mein Fernstudium ganz normal in der Steuer ansetzen. Auch die Hotelkosten in Hamburg hat mir das FA in meiner letzten Steuererklärung anerkannt.


    Wie aber ist es mit den Flugkosten nach Hamburg von München + Rückflug. Kann ich diese ansetzen?


    Danke
    Gruß


    MW

  • Hallo,


    auch die Fahrtkosten gehören zu den Weiterbildungskosten. sie müssen natürlich die Ausgaben belegen! Aber: wenn es ein Fernstudium ist, wieso fahren Sie nach Hamburg? Ist es nicht Eigenschaft eines Fernstudiums, dass man nicht an den Studienort muss?


    Ulli

  • Ich bin überzeugt, dass alle Kosten, die mit der beruflichen Weiterbildung zu tun haben - auch Fahrkosten, Literatur, Laptop etc. - mit Nachweis voll anerkannt werden. Ich nehme an, dass das Fernstudium auch Präsensworkshops einschließt. Da würde ich sogar die Tagesspesensätze mit ansetzen.