Wenn ein Partner stirbt, wird die Einkommensteuer nicht mehr neu aufgerollt (Ausnahme: Es wird Schwarzgeld entdeckt). Eine Folge bei Alleineigentum ist, dass der Ehepartner (der Eigentümer ist) aus dem Einkommen auch die Kirchenstauer zahlen muss. Nach einem Todesfall wird allerdings eine Erbschaftsteuer-Erklärung fällig. Bei den Freibeträgen für Ehepaare wird allerdings bei "Lieschen Müller" keine Steuer anfallen.