Risikozuschläge Krankenversicherung/a. o. Aufwendungen

  • M. E. muessten "medizinische Zuschläge" bei der privaten Krankenversicherung als a. o. Aufwendungen
    abziehbar sein, da es
    1. grössere Aufwendungen sind als andere Steuerpflichtige mit gleichem Einkommen und Vermögensverhältnissen haben und aus der Privatsphäre herrühren",
    2. unmittelbar und direkt von Krankheiten verursacht sind,
    3. permanent, d. h. Monat für Monat, Jahr für Jahr anfallen
    4. Weitere Gründe???
    (Zu Ihrer Information für die Bedeutung der Aufwendungen:
    Basiskosten der Privatversicherung für Ehepaar € 9.500 - (normale Sonderausgaben),
    je 1.750 Selbstkostenbehalt - anerkannt als a. o. Aufwendungen - und € 3.650 medizinische Zuschläge, die
    nach meiner Meinung auch a. o. Aufwendungen sind.
    In WISO Steuersparbuch kann ich leider keine Hinweise darauf finden, obwohl es sich vermutlich nicht um einen Einzelfall handelt. Die Verrechnung dieser Zuschläge unter Versicherungsbeiträgen wirkt sich steuerlich leider nicht aus.
    Frage: jemand vielleicht einen "Artikel" oder eine Meinung zu dieser Problematik