Kosten für Fachhochschule als Werbungsk. oder Sonderausgabe

  • Hallo Zusammen,
    ich würde gerne wissen ob ich die Kosten für das Studium als Fortbildung geltend machen kann um sie dann als Werbungskosten in die Steuererklärung eingehen zu lassen. Konkret geht es um den Studiengang Informatik. Ich habe bereits eine abgeschlossen Ausbildung als Fachinformatiker. Direkt nach der Ausbildung habe ich eine kleine fachbezogene Firma gegründet mit der ich dann das kurz darauf begonnene Studium finanziert habe und Praxiserfahrung gesammelt habe. Ich habe das Diplom angestrebt um später eine besser Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben (hat auch glücklicherweise geklappt). Mein FA gibt nun an das dies nur als Sonderausgabe gehandhabt werden kann da es sich um ein Erststudium handelt. Mir ist grundsätzlich egal wie das Kind heißt aber die Sonderausgaben sind gedeckelt bis 4000.- EUR und das reicht nicht mal für die Fahrtkosten. Klar handelt es sich bei mir um mein erstes Studium an der FH aber ich habe doch bereits einen berufszugehörigen, qualifizierenden Abschluss und führe ein Unternehmen eben genau in dieser Branche. Dies dann als Fortbildung anzusehen ist nicht zu abwegig, oder? Gibt es hierzu Erfahrungswerte oder Gerichtsurteile?

  • Dein FA hat leider Recht. Die Kosten für ein Erststudium sind nur noch als SA absetzbar. Die Rechtslage wurde 2004 geändert.


    Ich habe in den vergangenen veri Jahren Wirtschaft an einer FH studiert (für etwas mehr als 4.500 EUR/Jahr) und konnte sogar ein Schreiben meines Arbeitgebers vorlegen, dass das Studium zum Erhalt des Arbeitsplatzes (und infolgedessen meiner Einnahmen) zwingend erforderlich ist. Aber selbst damit hatte ich keine Chance.

  • Ich denke man sollte auch mal auf das Datum des Beitrags schauen. Die Frage ist wohl damals untergegangen und niemand hat geantwortet. Aber was bringt es, nach so langer Zeit alte unbeantwortete Beiträge zu beantworten. Das ist zwar alle Ehre wert aber dem Fragenden wird es nichts bringen, weil dieser hier wohl nicht mehr lesen wird.