1 % Regelung bei Arbeitsmaschinen (Unimog Schneeräumer) ?

  • Hallo.


    Benötige dringend euere Hilfe.


    Bei der Anschaffung eines Unimogs (Gebraucht)zum Schneeräumdienst wird von Seiten der Steuer dabei genauso vorgegangen (1% Regelung) wie bei einem Firmen PKW ?


    Oder gibt es dort eine andere Regelung , da es ja sich um eine reine Arbeitsmaschine handelt ?


    Für eine detalierte Auskunft für einen Nichtsteuerprofi währe ich Dankbar.


    mfg.


    Heinz


    :?:

  • Hallo.


    Nein das Fahrzeug wird nur für Schneeräumdienste und Kontrollfahrten in einem unwegsamen Gelände genutzt. Ich wüßte auch nicht was man privat mit dem fahrzeug machen sollte (Komfort gleich Null).


    mfg.


    Heinz

  • ergänzend zu @ ulli:


    So ein *uni...* ist halt gerade kein P(ersonen)kraftwagen, sondern ein L(ast)kraftwagen.


    Auch m.E. keine Handhabe für eine 1%-Regelung.


    Grüße, die Cat

  • Hallo.


    Erst mal vielen Dank für die Antworten. Wie ich schon sagte bin ich ein Steuerlaie, ich habe die 1 % Regelung nicht auf einen PKW bezogen sondern allgemein auf ein Fahrzeug.


    Aber wie ich eueren Antworten entnehme wird das Fahrzeug voll Erfaßt (Versicherung,Steuer,Brennstoff,Reifen....) sind steuerlich absetzbar. Aber ohne den Eigenanteil wie beim PKW (1% Regelung).


    Wenn ich das so richtig interpretiert habe, nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten.


    mfg.


    Heinz

  • Zitat von "Arnoldheinz"

    Aber wie ich eueren Antworten entnehme wird das Fahrzeug voll Erfaßt (Versicherung,Steuer,Brennstoff,Reifen....) sind steuerlich absetzbar. Aber ohne den Eigenanteil wie beim PKW (1% Regelung).Heinz


    => Wenn´s nicht so ein Fahrzeug mit aufgebautem Wohnmobil (lacht nicht !!!, - hab ich letztens auf der Autobahn gesehen - und mich gewundert, wie man sich das bei dem Spritverbrauch von den Dingern leisten kann, sich da so privat zu exponieren, - !) ist, sollte es da keine Probelme geben.
    Außerdem gehe ich davon aus, dass der "Schneeräum-Ungetüm-Eigentümer" auch noch parallel über einen Pkw verfügt, mit dem er seine privaten Fahrten erledigt?


    Und wie gesagt: das Ding ist doch ´n Lkw....


    Grüße, die Cat

  • Außerdem gehe ich davon aus, dass der "Schneeräum-Ungetüm-Eigentümer" auch noch parallel über einen Pkw verfügt, mit dem er seine privaten Fahrten erledigt?


    Und wie gesagt: das Ding ist doch ´n Lkw....


    Die Annahme ist korrekt, der "Schneeräum-Ungetüm-Eigentümer" besitzt einen PKW.


    Nochmals vielen Dank.


    mfg.


    Heinz