Alleinerziehend und in Elternzeit, was zählt als Einkommen?

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen, ich blicke grad gar nicht mehr durch und hab leider vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, das ich meine Einkommensteuererklärung für 2006 bis Anfang Oktober abzugeben habe.


    Mein Problem besteht darin:
    Ich bin seit April 2005 bis 2008 in Elternzeit und seit Ende 2005 auch alleinerziehend.
    Seit Februar 2006 erhalte ich von meinem Ex, dem Kindsvater, 199,- Euro Unterhalt per Beistandschaft übers Jugendamt. Zusätzlich zahlt er mir nach langem Hin und Her seit März 2006 auch monatlich Betreuungsunterhalt in Höhe von 300,-Euro. Das Kindergeld mit 154 Euro erhalte ich über meinen Arbeitgeber (Beamtin). Seit April 2006 bekomme ich Erziehungsgeld, das ist ja aber meines Wissens sowieso steuerfrei.
    Seit Dezember 2006 erhalte ich einen kleinen Teil (nicht die volle Höhe) ALG II.


    So. Mein persönlicher Gedankengang wäre, das mein "Einkommen" nun aus den beiden Unterhalten, dem Kindergeld und dem ALG II besteht.
    Nur - wo trage ich das ein? Das ist ja kein Einkommen als Arbeitnehmer?



    Eine weitere Frage wäre, wie das mit dem Kinderfreibetrag ist? Der Kleine ist noch keine drei, geht noch nicht in den Kindergarten, lebt aber ständig bei mir....arbeiten kann ich nicht weil ich keine Stelle finde die zeitlich mit der Betreuungsmöglichkeit durch meine Eltern übereinstimmt. Ist es da sinnvoll, den ganzen Freibetrag für mich zu beanspruchen? Ich verstehe das nicht so ganz im Wiso-Programm.


    Es wäre schön wenn Ihr Antworten für mich hättet.


    Viele liebe Grüße,
    bogimaus

  • Hi,


    Danke für die Antwort. Soll ich dem Finanzamt dann einfach nur schreiben, das ich dies eben nicht habe und mein derzeitiges "Einkommen" dazu auflisten? Genügt das dann als einfaches Schreiben?


    Liebe Grüße,
    bogimaus