Guten Tag,
ich habe aus einem KFZ-Unfall von der gegnerischen Versicherung EUR 167,- Nutzungsausfall und 25,- Pauschal (Telefon, Fax, etc.) erhalten und würde gerne wissen ob dies nun als Einnahme zu verbuchen ist und welche Buchungskonten ich verwenden muss.
Vielen dank im voraus
Buchungskonten
- zuckerjunge007
- Erledigt
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Wenn der PKW im Bertriebsvermögen ist: ja.
Normalerweise keine USt.Pflicht, da die Versicherung bei VoSt-Abzugsberechtigung diese nicht miterstattet. -
es gibt im Kontenplan bestimmt ein Konto "Versicherungserstattung"!
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Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Es handelt sich tatsächlich um einen Geschäftswagen und die gutschriften sind ohne Umsatzsteuer zu verstehen. Allerdings gibt es kein Konto mit "Versicherungsleistungen".
Denkbar wäre zum Bsp: Außerordentliche Ertäge oder Betriebsfremde Erträge oder oder!!! Vielleicht weiß es ja jemand etwas genauer.Danke und Gruß
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Ich bin kein Experte bei diesem Programm, da ich es selber nicht besitze, aber es müsste möglich sein, ein solches Konto einzurichten.
Angesichts der Höhe von rd. 200,- ist es aber m.E. auch verzeihlich, einen a.o. Ertrag o.ä. zu buchen, Hauptsache, der Ertrag wird erfasst.
aber an die richtige USt-Schlüsselung beim Buchen denken (0%). -
Hallo,
Jochen hat Recht, auf jeden Fall Ertrag, aber bitte richtigerweise "betriebsfremde Erträge", auch ein EÜ-Rechner sollte sich an das HGB halten.
Gruss ffs
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ffs62 hat natürlich Recht, wenn man streng nach HGB bucht, ist bei einer EÜR eher nicht nötig, aber hilfreich.
Am Ende kommt ja doch alles in die Anlage EÜR zur Steuererklärung.