EINNAHMÜBERSCHUSS-RECHNUNG PER ELSTER VERSENDEN-ABER WIE???

  • Hallöchen zusammen.


    Ich habe bereits meine Steuererklärung per ELSTER versendet - das war ja nicht schwierig.
    Vor einigen Tagen jedoch bekamm ich Post vom` Finanzamt, mit der Bitte die Einnahmeüberschußrechnung nachzureichen.
    Doch so sehr ich auch mein Steuerprogrammchen durchforste - ich finde da nichts.
    In der Gewinnermittlung kann ich zwar die Einnahmeüberschußrechnung aufrufen - jedoch nicht per ELSTER versenden.
    In dem Steuermodul für den Lohnsteuer-Jahresausgleich kann ich die Einnahmeüberschußrechnung nicht aufrufen, um sie zu versenden.


    Wenn mir da bitte `mal ein "Spezi" helfen könnte (...Nerven liegen blank...)?


    Gruß...
    WELLDONE

    Es sprach eine Stimme zu mir: "Lächle und sei froh - es könnte schlimmer kommen"
    Und ich lächelte - und war froh - und es kam schlimmer!!!.

    • Offizieller Beitrag

    Die EÜR wird zusammen mit der Elster-Erklärung verschickt, sie ist Bestandteil von Elster.


    Wenn man die nicht mitversendet, hilft jetzt nur noch ein Ausdruck der Gewinnermittlung und den ans FA schicken.


    Nur die EÜR per Elster geht nicht.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......