Abgeltungssteuer/persönlicher Steuersatz

  • "Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können ab 2009 eine Steuererklärung (Anlage KAP, AUS) abgeben und bekommen zu viel gezahlte pauschale Abgeltungssteuern zurück."
    Frage:
    Die WISO-Sparbuch -Steuerberechnung weist für mich in 2006 einen durchschnittlichen Steuersatz von 23,09 % und einen Spitzen-/Grenzsteuersatz von 32,83 % aus. Welcher dieser beiden Steuersätze zählt für o.a. Aussage, wobei die tatsächliche Belastung 2009 aus pauschaler Abgeltungssteuer, Soli + evtl. Kirchensteuer ja nicht bei 25 %, sondern bei ca. 27,8% liegen wird ????

  • Der individuelle persönl. Steuersatz ist immer der Grenz- o. Spitzensteuersatz, da im Durchschnittssteuersatz der Steuer FB berücksichtigt ist. Das liegt in der Systematik der SteuerTabelle.


    Viele Grüße

  • Bedeutet dies wenn mein Spitzensteuersatz über 25% liegt, kann ich mich freuen, weil alles zusätzliche Einkommen über 801€ damit besteuert wird?


    Oder habe ich einen Denkfehler?!?!?!

  • Man kann auch ab 2009 die Anlage KAP einreichen. Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung. Ist die Abgeltungsteuer günstiger, werden die Einkünfte im Steuerbescheid nicht erfasst. Der Staat denkt eben immer an seine Bürger. Wer also die Anlage KAP abgibt, der läuft nicht Gefahr, dass seine Einkünften aus Kapitalvermögen nun mit dem Grenzsteuersatz besteuert werden.

  • Zitat von "Schlecker"

    Also muss ich nun den Spitzensteuersatz oder den durchschnitt Steuersatz nehmen dern WISO ausrechnet?


    Wie wäre es hiermit?

    Zitat von "Opa"

    Der individuelle persönl. Steuersatz ist immer der Grenz- o. Spitzensteuersatz, da im Durchschnittssteuersatz der Steuer FB berücksichtigt ist. Das liegt in der Systematik der SteuerTabelle.

  • Danke. Habe ich gelesen.


    Will doch nur wissen, wenn mit WISO der ausgrechnete Spitzensteuersatz über 25% liegt, ob dann die neue Abgeltungssteuer für mich günstiger ist. ( Weil ich einen Durschnittsteuersatz habe und ab jeder weiteren Euro den Ich verdiene es mit dem Spitzensteuersatz weiter geht in der Versteuerung )

  • Abgeltungsteuer wird ja nun von der Bank direkt abgeführt. Unklar
    ist aber, wie nun der Steuerpfl. sein "zu versteuerndes Einkommen"
    berechnen soll, damit überhaupt die günstiger Prüfung erfolgen kann.
    Für Rentner wird die Sache allemal interessant sein. Lassen wir die
    Diskussion über abziehbaren Beträge aussen vor. Fall A: (2009)Rentner X
    bezieht 7600 Euro v. der R-Kasse Desweiteren hat er
    Spekulationsgewinne in Höhe v. 20000 Euro. Ist sein (Brutto) Einkommen
    27600 Euro oder nicht?


    Fall B: Der gleiche Rentner hat statt Spekulationsgewinne Zinseinkünfte
    in gleicher Höhe erzielt. Wie wird in diesem Fall das Bruttoeinkommen
    berechnet?




    Frage ist: Wird das Bruttoeinkommen für die Ermittlung des Steuersatzes
    über alle systengrenzen Hinweg zusammenaddiert oder NICHT?

  • Das "Brutto"einkommen interessiert nicht, die festzusetzende ESt wird vom zu versteuernden Einkommen berechnet.


    Im Endeffekt wird der persönliche Steuersatz jährlich schwanken, so dass am Jahresende nur eine Günstigerprüfung mit den tatsächlich vorliegenden Zahlen helfen wird.