Hallo,
Selbständige im Direktvertrieb (z.B. Tupperware, Avon, usw.) können bei Erfüllung bestimmter Kriterien einen Firmenwagen gestellt.
Die Direktvertriebsfirma (mit der der Selbständige zusammenarbeitet) zahlt dann bei Erreichung bestimmter monatlicher Ziele die Leasingraten. Bei Nichterreichung der monatlichen Ziele muß der Fimenwagen-Nutzer anteilig ein Teil der Leasingrate bezahlen (welche dann als Ausgabe in der EÜR geltend gemacht werden kann).
Ebenso bezahlt die Firma dem Selbständigen eine jährliche Unfallversicherung sowie eine Risikolebensversicherung.
Und es gibt Wettbewerbe wo diverse Sachleistungen (z.B. Bürolampe, CD-Player, usw.) an den Selbständigen ausgegeben werden.
Dafür erhält der Selbständige auch eine Bescheinigung für die erhalten Geld- und Sachleistungen.
Meine Frage nun:
Die Firma (z.B. Tupperware, Avon, usw.) behauptet nun, daß diese erhalten Leistungen nicht steuerlich geltend gemacht werden müssen, da es sich um "durchlaufende" Posten handelt ?
Ist das richtig? Oder wie werden diese erhaltenen Geld- und Sachleistungen im steuerrechtlichen Sinne behandelt bzw. wie müssen Sie verbucht werden ?
Vielen Dank für eure schnelle Hilfe !