Geld- und Sachleistungen/Firmen-PKW bei Selbständigen im Dir

  • Hallo,


    Selbständige im Direktvertrieb (z.B. Tupperware, Avon, usw.) können bei Erfüllung bestimmter Kriterien einen Firmenwagen gestellt.


    Die Direktvertriebsfirma (mit der der Selbständige zusammenarbeitet) zahlt dann bei Erreichung bestimmter monatlicher Ziele die Leasingraten. Bei Nichterreichung der monatlichen Ziele muß der Fimenwagen-Nutzer anteilig ein Teil der Leasingrate bezahlen (welche dann als Ausgabe in der EÜR geltend gemacht werden kann).

    Ebenso bezahlt die Firma dem Selbständigen eine jährliche Unfallversicherung sowie eine Risikolebensversicherung.
    Und es gibt Wettbewerbe wo diverse Sachleistungen (z.B. Bürolampe, CD-Player, usw.) an den Selbständigen ausgegeben werden.


    Dafür erhält der Selbständige auch eine Bescheinigung für die erhalten Geld- und Sachleistungen.


    Meine Frage nun:


    Die Firma (z.B. Tupperware, Avon, usw.) behauptet nun, daß diese erhalten Leistungen nicht steuerlich geltend gemacht werden müssen, da es sich um "durchlaufende" Posten handelt ?


    Ist das richtig? Oder wie werden diese erhaltenen Geld- und Sachleistungen im steuerrechtlichen Sinne behandelt bzw. wie müssen Sie verbucht werden ?


    Vielen Dank für eure schnelle Hilfe !

  • Ich hole dieses Thema noch einmal hoch, weil der Sachverhalt des ersten Beitrags genau meiner Frage entspricht (eine Antwort konnte ich mit der Suchfunktion leider nicht finden).


    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Antwort dazu schreiben könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Die Firma (z.B. Tupperware, Avon, usw.) behauptet nun, daß diese erhalten Leistungen nicht steuerlich geltend gemacht werden müssen, da es sich um "durchlaufende" Posten handelt ?

    Ich hole dieses Thema noch einmal hoch, weil der Sachverhalt des ersten Beitrags genau meiner Frage entspricht (eine Antwort konnte ich mit der Suchfunktion leider nicht finden).
    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Antwort dazu schreiben könnte.

    So etwas würde ich dringendst mal mit einem Steuerberater besprechen und ihm alle meine Vertragsangelegenheiten aushändigen.

    Ebenso bezahlt die Firma dem Selbständigen eine jährliche Unfallversicherung sowie eine Risikolebensversicherung.
    Und es gibt Wettbewerbe wo diverse Sachleistungen (z.B. Bürolampe, CD-Player, usw.) an den Selbständigen ausgegeben werden.
    Dafür erhält der Selbständige auch eine Bescheinigung für die erhalten Geld- und Sachleistungen.

    Ohne auf alles weitere einzugehen, sind diese Sachen nun zweifelsfrei als Gegenleistung der Besteuerung zu unterwerfen.

  • Ohne auf alles weitere einzugehen, sind diese Sachen nun zweifelsfrei als Gegenleistung der Besteuerung zu unterwerfen


    Ja, das denke ich auch. Könnte die Begründung "'durchlaufende'" Posten" so gemeint sein, daß die erhaltenen Leistungen in der EÜR nicht nur als Betriebseinnahmen anzugeben sind, sondern (mit gleichem Datum) auch als Betriebsausgaben?


    Bei Weiterverkauf (z.B. des CD-Players) "entsteht" dann eine neue Betriebseinnahme? Bei Entnahme (= private Verwendung) auch?