Einkommensteuervorauszahlung trotz Verlustvortrag

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2005 bei meiner ESt-Erklärung einen Verlustvortrag von ca. 1800 € mitgenommen. Für 2006 hab ich die Erklärung noch nicht abgegeben, da wird es aber ähnlich aussehen.


    Und jetzt habe ich vom FA einen Bescheid über die Festsetzung einer ESt-Vorauszahlung in Höhe von 1.000,- € quartalsweise erhalten!!!


    Kann ich da was tun? Kann ich da schon vorher drum bitten, anhand der vorliegenden Unterlagen, das zu senken? Oder muss ich erst zahlen und dann irgendwann im nächsten Jahr nach der Steuererklärung 2007 eine Herabsetzung beantragen? (und mir das Geld wiederholen?!)


    Vielen Dank vorab für eure Antworten!


    Nicole

  • Zitat von "nicole84"

    Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2005 bei meiner ESt-Erklärung einen Verlustvortrag von ca. 1800 € mitgenommen.


    Soll heissen dass der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ war?



    Zitat

    Für 2006 hab ich die Erklärung noch nicht abgegeben, da wird es aber ähnlich aussehen.


    Der Termin zur Abgabe war bei Pflichtveranlagung (wonach sich das irgendwie anhört) der 31.05.


    Zitat

    Und jetzt habe ich vom FA einen Bescheid über die Festsetzung einer ESt-Vorauszahlung in Höhe von 1.000,- € quartalsweise erhalten!!!


    Kann ich da was tun? Kann ich da schon vorher drum bitten, anhand der vorliegenden Unterlagen, das zu senken? Oder muss ich erst zahlen und dann irgendwann im nächsten Jahr nach der Steuererklärung 2007 eine Herabsetzung beantragen? (und mir das Geld wiederholen?!)



    Irgendwie muss das FA darauf gekommen sein, die saugen sich sowas nicht aus den Fingern. Wurden USt-VA abgegeben?

  • Das Finanzamt addiert den Umsatz der in den VAs erklärt wurde, rechnet anhand der Vorsteuern die Kosten hoch und schätzt danach den Gewinn.
    Also ganz aus der Luft gegriffen sind die Zahlen in der Regel nicht.


    Die Festsetzung ist jedoch auch nicht bindend, sondern kann auf Antrag herabgesetzt werden. Dem FA muss dargestellt werden, wie sich der Gewinn berechnen wird, zB anhand einer aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertung.