Doppelte Haushaltsführung - Eheähnliche Gemeinsch./Fahrtkost

  • Moin, Moin,


    folgender Fall:
    Ich wohne schon seit längerer Zeit in München (2006). Meine Freundin hat in Norddeutschland eine Schule bis Mitte 2007 besucht. Danach hat sie zwei Monate bei mir gewohnt (eheähnliche Gemeinschaft) Anschließend hat sie eine Arbeit circa 300 km von München entfernt aufgenommen. Wir pendeln nun fast jedes Wochenende.
    Kann sie oder ich nun eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?
    Falls nein, kann man wenigstens die Fahrtkosten zum Partner irgendwie ansetzen?


    Vielen Dank für eine Antwort.

  • Wenn die Partnerin darlegen kann, das ihr Lebensmittelpunkt sich in München befindet (auf die melderechtliche Gestaltung kommt es nicht an), kann sie die wöchentlichen Pendelfahrten vom Arbeitsort zum Ort des Lebensmittelpunktes geltend machen (nicht zu verwechseln mit doppelter Haushaltsführung). Bei der Geltendmachung der Aufwendungen sollte allerdings mindestens plausibel gemacht werden, warum es sich um den Lebensmittelpunkt handelt. Hierzu gibt es einige sehr brauchbare Hinweise im Internet (google: Lebensmittelpunkt - Nachweis).
    Habe es selbst so gestaltet und durchbekommen.

  • Zitat von "beberlin"

    Moin, Moin,


    folgender Fall:
    Ich wohne schon seit längerer Zeit in München (2006). Meine Freundin hat in Norddeutschland eine Schule bis Mitte 2007 besucht. Danach hat sie zwei Monate bei mir gewohnt (eheähnliche Gemeinschaft) Anschließend hat sie eine Arbeit circa 300 km von München entfernt aufgenommen. Wir pendeln nun fast jedes Wochenende.
    Kann sie oder ich nun eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?
    Falls nein, kann man wenigstens die Fahrtkosten zum Partner irgendwie ansetzen?


    Vielen Dank für eine Antwort.


    DHF ist möglich siehe BFH-Urteil vom 12.09.2001


    "Ein eigener Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG erfordert, dass er vom Arbeitnehmer aus eigenem oder abgeleitetem Recht genutzt wird; eine Wohnung wird auch dann aus abgeleitetem Recht genutzt, wenn diese zwar allein vom Lebenspartner des Steuerpflichtigen angemietet wurde, der Steuerpflichtige sich aber mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180)."

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"