Moin, Moin,
folgender Fall:
Ich wohne schon seit längerer Zeit in München (2006). Meine Freundin hat in Norddeutschland eine Schule bis Mitte 2007 besucht. Danach hat sie zwei Monate bei mir gewohnt (eheähnliche Gemeinschaft) Anschließend hat sie eine Arbeit circa 300 km von München entfernt aufgenommen. Wir pendeln nun fast jedes Wochenende.
Kann sie oder ich nun eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Falls nein, kann man wenigstens die Fahrtkosten zum Partner irgendwie ansetzen?
Vielen Dank für eine Antwort.