Einlage mit Teilwert (richtiges Verständnis?)

  • Ich habe eine Frage zu eine Einlage aus meinem Privatbesitz in mein neu gegründetes Gewerbe.
    Ich habe ein Gewerbe im Bereich IT-Solutions und An-und Verkauf von Hardware angemeldet.
    Jetzt besitze ich privat noch ein Laptop (gekauft im Juli 05) und eine Kamera (auch Juli 05). Für die Programmierung von Homepages benötige ich beides beruflich.
    Die Sachen haben jeweils knapp 900 Euro gekostet.
    Der Zeitwert, lt. Ebaymittlung, beträgt jeweils knapp die Hälfte. Beide Sachen wurden steuerlich nie geltend gemacht.
    Die Abschreibung (wenn ich sie gemacht hätte), wäre bis jetzt
    900 Euro / 36 Monate = 25 Euro /Monate
    --> für 2005: 6*25 euro= 150 Euro
    -->für 2006: 12*25 euro= 300 Euro
    -->für 2007: 10*25 euro= 250 Euro
    Daraus ergibt sich eine Gesamtabschreibungssumme von 700 Euro und ein Restwert von 200.
    Hab ich das jetzt richtig verstanden, das ich Abschreibungstechnisch nur noch 200 Euro geltend machen kann, obwohl der Zeitwert höher liegt?



    Falls ja,


    wie buche ich das?


    200 Euro von Kasse an Privateinlage
    200 Euro von Privateinlage an GWG oder wie?


    Danke schonmal im voraus

  • Hallo att81


    Es handelt sich um eine Privateinlage in Form von Sachwerten.


    Wie Sie selbst schreiben ist der Zeitwert die Hälfte der damaligen Anschaffung. Diesen Zeitwert können Sie als Teilwert ansetzen.


    Da jedes Gerät über 410 Euro, dann aktivieren und auf unter 4 Jahre abschreiben.


    Buchung:
    wie von Ihnen angegeben.
    Anlagekonto an Privatkonto


    Mfg herbfoe

  • Zitat

    Werden abnutzbare Wirtschaftsgüter eingelegt deren Anschaffung keine drei Jahre zurück liegt, ist der Einlagewert immer um die bereits vorgenommenen Abschreibungen zu vermindern. Ein Ansatz mit den um die Abschreibung geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten muss jedoch nur erfolgen, wenn dieser Wert niedriger ist als der Teilwert des Wirtschaftsgutes. Anders liegt der Sachverhalt, wenn der Teilwert niedriger ist als die um die Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dann ist die Einlage auch innerhalb der dreijährigen Frist mit dem Teilwert anzusetzen.


    dieses zitat stammt hierher http://www.steuerlexikon-onlin…inlagen_Abschreibung.html
    und besagt meiner meinung nach, dass ich nicht den teilwert (also den aktuellen verkehrswert bzw. gebrauchmarktpreiswert) ansetzen kann, in meinem fall jeweils ca. 450 euro, sondern nur den buchwert, da dieser auf grund der abschreibungsregel über 3 jahre niedriger liegt, oder verstehe ich das falsch und muss den buchwert nur nehmen, wenn ich meine güter schon einmal tatsächlich abgeschrieben/steuerlich geltend gemacht habe?


    denn eine höherer bewertung, wäre für mich ja nur positiv.


    ach ja, in wie weit ist dann noch die private nutzung erlaubt, bzw. wie versteuer ich diese? Als Privatentnahme oder lege ich nur 50% (bei 50 prozentiger nutzung privat/beruflich) des teilwertes ein.


    vielen dank schonmal im voraus für die antworten