Stammeinlage in eine GmbH und einer oHG

  • Hallo,


    da ich gerade noch mit meiner Einkommensteuererklärung kämpfe und leider im Moment keinen Steuerberater habe, hier mal ein paar Fragen zu dem Thema Gesellschaftsanteile.


    Ich bin geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH und habe hier gesamt 16.250 € als Stammeinlage eingelegt. Kann ich die irgendwo in meiner Einkommensteuer-Erklärung angeben? Muss ich die denn angeben? Oder ist das erst dann relevant, wenn sich Gewinne oder Verluste daraus ergeben? :?:


    Das selbe noch bei einer oHG, bei der ich ebenfalls beteiligt bin und ca. 11.000 € eingelegt habe.


    Danke vorab für eure Mitteilungen!


    Nicole

  • Danke für die Hilfe.


    Im Moment wirft keine der Firmen einen Gewinn/Überschuss ab, so dass hier erst mal keine Einkünfte für mich privat zu verbuchen sind. Für die oHG und die GmbH besteht eine Steuerberatung.

  • Bei der oHG ein Jahresergebnis von auf den Cent genau 0,00 €?
    Ist mir in 20 Jahren nicht einmal begegnet...


    fragend: die Catja

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "ulli"

    da würde ich aber mal dringend zu einer steuerlichen Beratung raten!


    Und wie behandeln Sie die Einkünfte aus der OHG?


    Gruß Ulli


    Wer ?


    Ich ?


    Nee, ist mir zu teuer 8)

  • Zitat von "nicole84"

    Bislang hat sie noch ein negatives Ergebnis


    Ja und weiter?


    WER macht das geltend?


    Die Gesellschafter!

  • Ja stimmt.. Was mach ich, wenn die Bilanz / der Jahresabschluss für die oHG noch nicht steht, ich aber meine ESt-Erklärung schon abgeben muss? Kann ich da schon den zu erwartenden Verlust angeben?


    Sorry, dass ich so viele Fragen stelle. Wahrscheinlich wäre es wirklich sinnvoll, mal den Steuerberater zu kontaktieren... :oops:

  • Zitat von "nicole84"

    Kann ich da schon den zu erwartenden Verlust angeben?


    Ja, können Sie.


    Manchmal wird das vom FA nicht ad hoc akzeptiert (d.h. die Einkommensteuer wird zunächst ohne die Verluste veranlagt).
    Das macht aber nix, da der Verlustanteil, - wenn die Veranlagung für die oHG vom Betriebstätten-Finanzamt der oHG gemacht wurde, von selbigem Betriebstätten-FA an Ihr Wohnsitz-FA gemeldet wird und dann von Amts wegen (ggf. mit einem Änderungsbescheid) bei Ihrer Einkommensteuer-Veranlagung berücksichtigt wird.


    (alle Klarheiten beseitigt? ;))


    Grüße, die Catja

  • Hallo,


    wenn man mit diesen Fragen den Steuerberater, der mit GmbH und OhG Geld verdient, nicht belästigen kann oder keine Auskunft erhält, ist es an der Zeit sich einen Neuen zu suchen!
    Genaugenommen gehört zur Beratung, solche Dinge freiwillig anzusprechen.


    Gruß
    NS

  • Hallo,


    geeenaaaau!


    Geschäftsführende Gesellschafter lassen schon aus Prinzip und Kostengründen Ihre private ESt-Erklärung vom Berater der Gesellschaft erledigen, es sei denn, er darf/soll nicht alles wissen!


    Gruss ffs