getrennt veranlagt - IHRE steuererklärung -> steuerformular

  • guten abend, ich scheitere gleich an der ersten hürde. ich (weiblich) will meine ESE mit der software machen. mein ehemann, macht seine extra (nicht mit der software).
    Also mache ich meine Angabe natürlich zuerst. Es folgt folgender Hinweis:


    "Gemäß den Steuerformularen ist jedoch immer der Ehemann als Steuerpflichtiger einzutragen"




    MfG

  • Auch hier kann ich nicht anders antworten.


    Bei Ledigen, getr. Lebenden o. getrennter Veranlagung ist es eine Einzelveranlagung, man (Frau) ist lt. Formularen dann eben die steuerpfl. Person (nur bei verh. Ehemann). Es gibt keine extra Programme oder Formulare für weibl. Single, oder o.g. Personen. :)


    Viele Grüße

  • Opa: Problem ist nur, dass das einen Bug verursacht und beim getrennter Veranlagung die Elster-Plausibilitaetspruefung nicht druchlaeuft. Also - Programm in die Tonne und Formulare raus.