Pkw-Leasing mit Servicevertrag inkl. wie verbuchen??

  • Hallo,
    ich bin selbständig und habe ein neues Fahrzeug geleast. In dem Leasing ist ein Full-Wartungsvertrag für 4 Jahre mit dabei. Dieser Wartungsvertrag hat einen Wert von ca. 2500€. Da ich nach der 1% Regelung versteuere weiss ich nicht ob ich diese 2500€ vom Anschaffungswert abziehen kann. Damit ich den richtigen Wert ermitteln kann.


    Außerdem benötige ich noch den richtigen Buchungssatz für das Leasing.
    Ich mache nur eine einfache Einnahme-Überschussrechnung.
    Kann mir jemand helfen.


    danke

  • Hallo


    Bei der 1% Regelung geht es immer vom BLP (Bruttolistenpreis) aus, also Preisliste des Herstellers, worin natürlich kein Wartungsvertrag o.ä. enthalten ist. Dies ist als geldwerter Vorteil in der EÜR zu berücksichtigen, also mit zu versteuern.


    Viele Grüße

  • Hallo,


    so ist es.


    Und gebucht wird:
    per Kfz-Leasing an Bank
    oder für Laien:
    Kfz-Leasing im Soll und Bank im Haben.
    Im SKR 03 üblicherweise Konten 4570 und 1200.


    Aus den Leasingraten darf, sofern grundsätzlich Umsatzsteuerpflicht besteht, die Vorsteuer gezogen werden. Das 1 % vom Brutto-Listen-Neupreis ist allerdings Basis für die Umsatzsteuer, kann für nicht vorsteuerbelastete Kosten aber um 20% gekürzt werden. (Also letztlich bei den 80% dann doch Umsatzsteuer auf die Umsatzsteuer. Kleiner Systembruch, aber was solls)


    Bei beruflichen Vielfahrern empfielt sich ein (ordnungsgemäßes)Fahrtenbuch.


    Gruß
    NS

  • Hallo,


    Zitat von "Opa"


    Bei der 1% Regelung geht es immer vom BLP (Bruttolistenpreis) aus...


    BLP=einschl. Umsatzsteuer, damit wird dann auch die Antwort von NS verständlich; ich musste sie 2mal lesen, erst dann war mir klar "...Umsatzsteuer auf Umsatzsteuer...".


    Gruss ffs

  • Zitat

    Also letztlich bei den 80% dann doch Umsatzsteuer auf die Umsatzsteuer.


    Das ist Unsinn. Es ist USt auf den psch. ermittelten priv. Nutzungvorteil, der sich nach der 1% Regelung (o. Fahrtenbuch) ermittelt, wo zwar der BLP ein Rolle spielt, aber mehr nicht.
    Man kann natürlich noch mehr Sachen in eine Antwort schreiben, aber ich bezweifle, daß dies dem Fragenden hilft, eher verwirrt.


    Viele Grüße