Umsatzsteuer - Versandkosten verbuchen

  • Hallo,
    ich bin durch Internethandel zur Umsatzsteuervoranmeldung monatlich verpflichtet. Dies klappt auch alles recht gut. Habe nur ein Problem die Versankosten zu verbuchen.
    Beispiel: verkaufter Artikel kostet 20,00€ und die Versandkosten betragen 6,90€ , dann bekomme ich bei Vorkasse vom Käufer 26,90€ auf mein Konto überwiesen. Muß ich bei Einnahmen 26,90 verbuchen oder 20,00€ weil auf die Versandkosten keine Mehrwertsteuer liegt. Oder muß ich die Versandkosten und den Artikelpreis jeweils extra verbuchen? Bitte um Hilfe wäre wirklich wichtig.

  • Hallo,


    die Versandkosten gehören zu den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen und sind auch mit 19% bzw. 7% zu versteuern. Wenn Ihre Ausgaben 6,90 bei der Post sind ( ohne USt) , zahlen Sie also zu, da Sie nicht 6,90 + USt berechnen!


    Gruß Ulli

  • Zitat

    ich bin durch Internethandel zur Umsatzsteuervoranmeldung monatlich verpflichtet.


    Nicht durch den Internethandel, sondern durch den Umsatz (ü. 17.500,-) o. Option gegen die Kleinunternehmerregelung.


    Ansonsten teilt die Nebenleistung (Porto) das Los der Hauptleistung (Warenlieferung), also auf alles 19% USt. (s.a. ulli).


    Viele Grüße

  • Hallo,
    herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Habe auch unterdessen beim Finanzamt nachgefragt und möchte gleich die Antwort hier mitteilen. Wenn man von einem Käufer Ware bezahlt bekommt muß der Warenpreis einschließlich die Versandgebühren mit 19% bzw.7% bei den Einnahmen verbucht werden. Bei den Ausgaben müssen die Versandkosten mit 0% angegeben werden, da bei der Post die Versankosten mehrwertsteuerbefreit A sind. Steht auf jedem Postbeleg mit drauf. Bei den Einahmen würde aus Ware + Versandkosten eine andere Leistung entstehen und deshalb Umsatzsteuer pflichtig sein.
    Ich verstehes es nicht, aber vielleicht versteht es jemand anderes.
    Gruß Tigerchen

  • Dann versuch ich es mal kurz zu erklären:


    Beim Einkauf wird die Ware bezahlt, wenn jetzt aber der Käufer das Porto der Post direkt zahlt, kann er keine Vorsteuer geltend machen, da die Post USt befreit ist. (Bei priv. Unternehmen ist USt enthalten).


    Wenn aber der Verkäufer den Transport (Post) zahlt, muss bei Weiterberechnung an den Kunden, auf das Porto die USt aufgeschlagen werden.
    Nebenleistung (Porto) wird weiterberechnet wie Hauptleistung (Warenlieferung).


    Viele Grüße

  • ?


    sorry , aber das ist bei mir noch nicht ganz angekommen .


    wenn der kunde bei mir bestellt für 10€ brutto und 16,90€brutto überweist für die ware und die paketgebühr. (postpaket für 6,90€)


    dann muss ich auf die 6,90 auch noch die 19% drauf tun ?


    mfg jens