Was passiert eigentlich, wenn jemand nach §19 von der Umsatzsteuer befreit ist, das Finanzamt dann aber feststellt, dass die Umsätze zu hoch werden (und §19 nicht mehr anwendbar ist)?
Bereits ausgestellte Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) müssten dann erneut mit Mehrwertsteuer gestellt werden? Was ist, wenn die Kunden selber keine Vorsteuern geltend machen können (und so die zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuer für einen Kunden kein durchlaufender Posten ist), und sich der Kunde weigert, die nachträglich in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer zu zahlen?
Und wie müssten die Umsatzsteuervorauszahlungen aussehen, wenn man die Ist-Versteuerung nutzen kann? Kann eine bereits gestellte und bezahlte Rechnung über 100 Euro als Einnahme ohne Umsatzsteuer deklariert werden und die spätere Zahlung des Kunden (über den ausstehenden Umsatzsteuerbetrag von 19 Euro) dann komplett als Umsatzsteuer verbucht werden? Und wenn ja -- auf welches Konto?
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Frank