VBL-Rente und Altersentlastungsbetrag

  • - Im neuen Sparbuch 2008 finde ich keine Rubrik mehr für den Eintrag der VBL-Rente. Ist der Eintrag unter "private Rente die ein Leben lang gezahlt wird" ersatzweise richtig?


    - In meiner Steuer(voraus)berechnung für 2007 wird nur noch ein minimaler Alersentlastungsbetrag eingetragen, obwohl sich meine Einkünfte nicht geändert haben. Rentenbezug vor 2005!


    2005 lag der Altersentlastungsbetrag noch 16 mal höher,
    2006 lag der Altersentlastungsbetrag noch 8 mal höher.


    Kann mir jemand das erklären?


    Vielen Dank

  • Hallo


    Im Zuge der Neuregelung der Rentenversteuerung ab 2005 wurde auch der Altersentlastungsbetrag geändert, der jetzt stufeneise abgebaut wird. s.a. hier


    Zu WISO kann ich nichts sagen, da ich das Programm nicht kenne.


    Viele Grüße

  • Ja, danke für den Hinweis.


    Aber können Sie mir sagen, welches Jahr folgt denn nun auf meinen 64. Geburtstag, wenn das sechs Jahre her ist? Doch immer 2005, oder?


    Und selbst die Unterschiede in Prozentpunkten aus wenigen Jahren erklären nicht die Unterschiede von 800 und 1900 Prozent.


    Ich verstehe es noch immer nicht.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr Altersentlastungsbetrag
    in Prozent der Einkünfte Höchstbetrag in Euro
    2005 40,0 1900


    Zitat

    Und selbst die Unterschiede in Prozentpunkten aus wenigen Jahren erklären nicht die Unterschiede von 800 und 1900 Prozent.


    Sicher, daß es ´Prozent´ sind, nicht €?


    Zitat

    2005 lag der Altersentlastungsbetrag noch 16 mal höher,
    2006 lag der Altersentlastungsbetrag noch 8 mal höher.


    Kann ich nicht glauben.


    Empfehle da einen StB o. LStHV vor Ort zu besuchen. Ist wahrscheinlich einfacher als hier, das komplett zu erklären, da hier keiner den Bescheid sich ansehen kann.


    Viele Grüße

  • Ich habe die Kommentare aufmerksam gelesen, auch den Link, verstehe aber diese Entlastung immer noch nicht ganz genau.


    Habe ich richtig entnommen, daß Pensionen und Renten nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen? Dann käme ein Rentner nur dann in den Genuß dieser Altersentlastung, wenn er zusätzlich Arbeitslohn bezieht oder sonstige freie Einkünfte hat?


    Außerdem wurde kürzlich geraten zu prüfen, ob beide Ehepartner in den Genuß dieser Entlastung kommen könnten, u.zw. wenn Zinsen auf ein Und-/Oder-Konto fließen.


    Bucello

  • § 24a EStG: Altersentlastungsbetrag (1)


    Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Vomhundertsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.
    Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 , Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a und Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b bleiben bei der Bemessung des Betrags außer Betracht. Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden.

  • auf die Frage von "Bucello":


    Die Antwort ist "0ffensichtlich JA".


    Ich habe im WISO Sparbuch 2008


    bei Einnahmen als Arbeitnehmer die Angaben aus der Steuerkarte temporär verändert:


    als Bezieher einer Betriebsrente unter


    Punkt 3 "Bruttoarbeitslohn" so belassen,


    aber in Punkt 8 "steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" den sonst fast gleichen Betrag aus Punkt 3 drastisch vermindert.


    In der Steuerberechnung ergibt sich nun ein Altersentlastungsbetrag der Höchstgrenze, also 1.900 Euro.


    ergo: Renten, Betriebsrenten oder Laibrenten zählen nicht, der Rentner erhält keinen Atersentlastungsbetrag, soweit er keine zu versteuernde Neben- oder Zusatzeinkünfte ausweisen kann.


    Offensichtlich wird also eine Betriebsrente als "steuerbegünstigt" abgewertet, was ja als nicht richt erscheint, denn diese wird nach dem Einkommensteuergesetz voll versteuert.


    Auch die Beiträge, die zur Erlangung der Betriebsrente führten, wurden versteuert.