Werbungskosten oder Betriebsausgaben?

  • Hallo,


    ich sitze gerade über meinen ersten Steuererklärungen. In den letzten zwei Jahren habe ich zwei unterschiedliche Fortbildungen absolviert:


    1. Ayurveda:
    Die habe ich durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit bereits "genutzt". Ich nehme an, dass die entsprechenden Kosten als Betriebsausgaben angesetzt werden!?


    2. Tanz-Soziotherapie:
    Diese Fortbildung habe ich noch nicht abgeschlossen. Jetzt frage ich mich, ob das nun Werbungskosten sind oder auch schon Betriebsausgaben, weil ich mich damit ja irgendwann auch mal selbstständig mache. *grübel*


    Hoffe auf Aufklärung! Danke,
    Teazer.

  • Hallo,


    hört sich für mich alles nach "Liebhaberei" an und ist somit steuerlich nicht absetzbar.


    Ansonsten sind die entsprechenden Kosten selbstverständlich dort absetzbar, wo sie angefallen sind und zu dauerhaften positiven Einkünften führen.


    Gruss ffs

  • Warum soll es Liebhaberei sein? Ich bin schon nebenberuflich als Ayurveda-Massage-Therapeutin selbstständig und Tanz-Therapie darf man ohne Abschluss einfach noch nicht praktizieren!

  • Da können Sie sich schonmal auf Streitereien mit dem Finanzamt vorbereiten. Ihre Tätigkeit gehört nunmal zu denen, die oft dem Privatvergügen zugerechnet werden, vor allem dann, wenn schon von vornherein feststeht, dass sich durch die Tätigkeit keine Einkünfte erzielen lassen.

  • Hallo,


    "Liebhaberei" bedeutet einfach ausgesprochen, dass die Einnahmen aus der Tätigkeit nicht zu dauerhaften Überschüssen aus dieser Tätigkeit führen können und somit steuerlich nicht anerkannt werden.


    Dabei ist es absolut nebensächlich, ob man diese Tätigkeit nur in Verbindung mit einer anerkannten Ausbildung in Bezug auf die entsprechenden aufsichtführenden Organe ausüben darf oder nicht.


    gruss ffs

  • Ich frage mich nur, warum es Liebhaberei sein soll, wenn ich schon ein Gewerbe angemeldet und - wenn in vier Monaten auch noch nicht viel - schon Geld eingenommen habe?


    Außerdem: Warum ist es automatisch Liebhaberei, wenn ich nicht sofort riesen Umsätze mache? Als "normaler" Azubi oder Student verdiene ich ja auch erst "richtig" wenn ich meinen Abschluss habe. Keiner käme darauf, dass das Liebhaberei wäre.

  • Hallo,


    Die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde hat nichts mit der Anmeldung eines "steuerlichen" Betriebes beim FA zu tun, das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.


    Nicht automatisch, aber:


    Liebhaberei bedeutet, dass Sie in der Totalperiode Ihres ganzen steuerlichen Lebens aus eben dieser Tätigkeit einen Überschuss erzielen müssen. Anfangs wird das FA alle Ausgaben anerkennen, auch wenn sich Verluste ergeben sollten, nur nach ein paar Jahren, wenn es nur Verluste gegeben haben sollte, wird es diese nicht mehr anerkennen und für Jahre zurück die Verluste streichen und das kann u.U. sehr teuer werden, weil sämtliche Steuerersparnisse aus diesen Verlusten nachgezahlt werden müssen (zzgl. Zinsen).


    In Ihrem Fall kann ich Ihnen nur raten, gehen Sie mal zu einem Steuerberater, der wird Ihnen schon die richtigen Fragen stellen und die steuerliche Würdigung Ihrer Tätigkeit ausführlich erklären können.


    Guss ffs