Freistellungsauftrag f.Bausparkasse?

  • Ich erhielt vor einiger Zeit die Auskunft, daß ich meiner Bausparkasse keinen Freistellungsauftrag erteilen müsse, wenn ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie habe.


    Nun erfuhr ich bei einer anderen Bank, daß trotzdem ein Freistellungsauftrag in Höhe der zu erwartenden Zinsen gestellt werden müsse.


    Dazu muß ich sagen, daß ich selbst mit den Zinsen aus dem Bausparvertrag unterhalb der Höchstgrenze liege.


    Sollte ich also noch schnell die Aufteilung der Freistellungssumme korrigieren?


    Bucello

  • Hallo,


    erstens falsches Forum, gehört zu den Kapitaleinkünften und


    zweitens natürlich auch der Baussparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen.


    Ansonsten gibt es die einbehaltenen Steuern erst mit der Einkommensteuer-Veranlagung zurück bzw. diese werden angerechnet.


    Gruss ffs