Fahrtkosten bei Nutzung von mehr als einem Fahrzeug

  • Hallo,


    falls ein KFZ mehr als zu 50% beruflich genutzt wird, ist es zwingend Betriebsvermögen. Dieser Sachverhalt ist mir klar. Was ist aber, falls in einer Familie mehr als ein Fahrzeug vorhanden ist und ein Selbstständiger der Familie diese abwechselnd für berufliche Fahrten nutzt ? Dadurch würde eventuell keines über die 50 % - Grenze kommen, da ja die Fahrzeuge auch von den anderen Familienmitgliedern genutzt werden. Gilt dann die Pauschalregelung ?


    Danke und Gruß,


    Maik

  • Wenn kein Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen im Sinne der Einkommensteuerrichtlinien wird, dann können die Kilometer mit den pauschalen Kilometersätzen (tats. gef. Kilometer x 30 Cent) als Betriebsausgaben angesetzt werden. Damit ist dann alles abgegolten. Also AfA, Benzin usw. gibts nicht mehr als Betriebsausgaben.