Kosten für die Vorschule?

  • Hallo,


    unser Sohn ging letztes Jahr in Hamburg in die Vorschule.
    Er ist im März 2000 geboren.
    Die Vorschule ist in Hamburg seit 2005 kostenpflichtig. :(
    Könnte mir jemand sagen, ob und wo ich diese Kosten in der Steuererklärung für 2006 ansetzen kann?
    (Schuldgeld/Betreuungskosten/außergewönliche Belastungen)


    Vielen Dank!


    kruschi

  • Da bin ich mir nicht so ganz sicher.


    Kosten für die Schule sind ja nicht als Kinderbetreuungskosten
    abzugsfähig, da nicht die Betreuung, sondern die Vermittlung von
    Fähigkeiten im Vordergrund steht.


    M. E. gehört die Vorschule auch dazu.

  • Ein Blick in dieses [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/179,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]>BMF-Schreiben[/url] hilft zunächst auch nicht weiter. Man müsste wissen, für was genau die Kosten entstehen. Ansonsten würde ich mich da dem User über mir anschließen, kein Abzug für Unterricht, Verpflegungskosten etc.


    § 4 f EStG sagt: (...) gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (...)


    Um prüfen zu können, ob ein Ansatz nach § 4f oder 10 (1) Nr. 5 oder Nr 8 EStG erfolgen kann, müsste man noch wissen, was die Eltern beruflich machen, ob nur einer oder ob beide erwerbstätig sind.


    Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, wäre ein Ansatz nur bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes möglich, § 10 (1) Nr. 5 EStG.