Haushaltsnahe Dienstleistungen aus 2006

  • Hallo,


    ich bearbeite gerade mein Wiso Sparbuch 2008 und bin auf die absetzbaren Haushaltsnahe Dienstleistungen gestossen.


    Ist es möglich eine Renovierung aus dem Jahr 2006 noch abzusetzen (bzw. 20% der Lohnkosten) weil ich erst 2007 von der Hausverwaltung die Rechnungen bekomme habe? Oder geht das nur wenn ich Einspruch im letzten Jahr eingelegt wurde?


    MfG OliW_de

  • Wenn der Bescheid 2006 bestandskräftig ist, geht dies nicht mehr.


    Warum haben Sie denn keinen Einspruch eingelegt?
    Zum Beispiel, falls dies zutrifft für Sie, wegen der Nichtanerkennung von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten.


    Dann hätten Sie noch diese Aufwendungen nachschieben können.


    Es sei denn man hat diesbezüglich bereits eine Teileinspruchsentscheidung erlassen. Damit wird aber gerade erst jetzt begonnen.


    Das hilft Ihnen nun zwar jetzt nicht mehr, aber könnte ein Hinweis für später sein.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"