Ehrenamt ohne Bezüge, dennoch steuerlich ansetzbar?

  • Ich bekleide eine Ehrenamt (stellv. Vorsitzender eines Sozialsverbands), erhalte dafür aber keinerlei Bezüge.


    Von besagten Sozialverband wurde mir jetzt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt übersandt, aus der hervorgeht, dass ich im kompletten vergangenen Jahr ehrenamtlich tätig war.


    Kann ich da irgendetwas absetzen, wenn ja, wie viel und wo sind diese Dinge einzutragen?


    Da ich noch ein weiteres Ehrenamt ausübe (ehrenamtlicher Betreuer eines Strafgefangenen), dies ebenfalls relativ zeitaufwändig und ohne geldwerten Vorteil, würde mich die Klärung der obigen Fragen sehr interessieren.


    Danke dafür und freundliche Grüße


    Peter40468

  • Es war mal ein Pauschalabzug geplant, für ehrenamtl. Tätigkeiten. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Wenn Sie Einnahmen hätten, könnten Sie die ab 2007 neu ins Gesetz aufgenommene Steuerfreiheit von bis zu 500 € gemäß § 3 Nr. 26a EStG in Anspruch nehmen.


    Da Sie keine Einnahmen haben, scheidet das natürlich aus.


    Ansonsten ist da nichts absetzbar.