30 Ct-Methode oder Abrechnung nach tatsächlichen Kosten?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit einiger Zeit schon selbständig tätig. Derzeit nutze ich für geschäftlich veranlasste Fahrten das Auto meines Lebensgefährten. Es ist auch derzeit die Situation nicht gegeben, ein neues Auto zuzulegen, welches ich in das Betriebsvermögen aufnehmen könnte...


    Somit bleibt mir nur die Möglichkeit, die geschäftlichen Kilometer mit dem Privat-Fahrzeug anzusetzen.


    Jetzt aber meine Frage: Wenn mehr geschäftlich als privat mit dem Fahrzeug gefahren wird - ist es da nicht sinnvoller, die tatsächlichen Kosten anzurechnen? Und dann die nächste Frage dazu, was darf ich zur Berechnung der tatsächlichen Kosten alles mit reinrechen bzw. wie berechne ich die tatsächlichen Kosten?


    Ich weiß, das sind viele Fragen auf einmal, ich möchte nur sicher gehen, dass ich es in meiner EÜR alles richtig mit aufführe.


    Danke vorab und viele Grüße
    Nicole

  • Hallo


    Wenn das Fahrzeug zu über 50% betriebl. genutzt wird, ist es notwendiges BV. Wenn nicht können 0,30/km, oder die tats. Kosten/km angesetzt werden. (s.a. Parallelthread.)


    viele Grüße

  • Zitat von "nicole84"

    Wenn das Fahrzeug dann als notwendiges BV eingestuft wird - was bedeutet das für mich konkret?


    1%-Regelung oder (ORDNUNGSGEMÄßES!!!) Fahrtenbuch.


    LG, die Catja

  • 1. alle Kfz Kosten sind BA
    2. priv. Nutzungsvorteil mit 1% Methode versteuern (o. Fahrtenbuch)
    3. priv. Nutzungsvorteil mit 0,03 % Methode versteuern, wenn tgl. Fahrt ins Büro
    4. USt. Problematik beachten (Oder Kleinunternehmer?)


    Viele Grüße