Tatsächliche PkW Kosten

  • Ich habe mir im Juli 2007 einen neuen PkW zugelegt und möchte diesen mit seinen tatsächlichen Kosten, auch schon ab Juli 2007, beim FA ansetzen.


    Ich möchte ihn nicht als Betriebsfahrzeug einbringen, sondern als privaten PkW.


    Ich möchte lediglich die Fahrten, die ich zu meinen Mehrfamilienhäusern, , etc durchgeführt habe, mit diesem KM-Satz abrechnen.

    Was benötige ich um dem FA die realen Kosten nachzuweisen?
    Gibt es bei der Anerkennung Probleme beim FA?


    Kann mir jemand weiterhelfen?

  • Die dienstl. Fahrten mit dem Privat PKW (gilt nicht für tgl. Arbeitsweg) können entweder mit 0,30/km, oder mit den tats. Kosten/km angesetzt werden. Die tats. Kosten müssen natürlich nachgewiesen werden.
    Bspw. 5.000,- tats. Kosten (Afa, Sprit, Vers. usw.) und 13.000 km Gesamtfahrleistung --> 0,38/dienstl. gefahrene Km


    Viele Grüße

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die schnellen Antworten


    Die Fahrten für die ich die tatsächliech Kosten ansetzen will:
    - Ich besitze ein vermietetes Objekt, zu dem ich ab und zu fahren muss
    - Fahrten zu Hauptversammlungen von Unternehmen, deren Aktien ich habe
    - Fahrten zu Seminaren und Messen
    - ...


    Zu den Unterlagen:
    Was für Unterlagen benötige ich im Detail?
    Reichen alle Rechnungen für Wartung, Reifen, Reparaturen, etc inklusive der monatlichen Leasingrechnung?
    Wie setze ich dann die Anzahlung an?
    Benötige ich auch alle Tankquittungen und Quittungen der Waschstrasse?


    Ich habe das Auto jetzt erst ein halbes Jahr (seit Juli 2007).
    Wie kann ich die tatsächlichen Kosten für diesen Zeitraum ansetzen?
    Die Fahrten bis zum Juli 2007 sollen ich pauschal mit 0,30 €/km abgerechnet werden.


    Benötige ich weitere Nachweise?


    Viele Grüße

  • Zitat

    Ich besitze ein vermietetes Objekt, zu dem ich ab und zu fahren muss
    - Fahrten zu Hauptversammlungen von Unternehmen, deren Aktien ich habe
    - Fahrten zu Seminaren und Messen


    Klingt mir schon sehr nach Einkünfte aus V+V und Kapitalvermögen, weniger nach Einkünften aus Gewerbebetrieb!

  • Wenn nicht alle Tankbelege usw. vorhanden sind, kann man die tats. Kosten ja gar nicht errechnen, also ist die Frage überflüssig.
    "Anzahlungen" werden nicht angesetzt, sondern
    Bei Neukauf --> Afa
    Bei Neukauf m. Finanzierung --> Afa + Schuldzinsen
    Bei Gebrauchtkauf --> Afa auf Restnutzungsdauer
    Bei Leasing --> tats. L.-Kosten


    Viele Grüße

  • Ich glaube in einem BFH-Urteil gelesen zu haben, dass Benzin(Treibstoff)Kosten in einem solchen Fall auch geschätzt werden können, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass ihm vom AG kein Treibstoff zur Verfügung gestellt wurde (7.4.92 V/R / 113/88). Aber vielleicht ist das ja auch wieder hinfällig.

    Steuerrecht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.