Fahrtkosten-möchte ab 1. Kilometer absetzen-geht nicht

  • Hallo,


    ich sitze gerade über meiner Steuererklärung und möchte bei Wiso 2008 meine Fahrtkostem voll anrechnen lassen (das ist ja momentan noch möglich, weil das Bundesverfassungsgericht noch darüber entscheidet, ob die Regelung ab dem 21. Kilometer rechtens ist).


    Leider ist das mit dem Wiso Sparbuch nicht möglich, es wird automatisch erst ab dem 21. Kilometer angerechnet! Was kann ich das machen, gibt es eine Möglichkeit das anders einzutragen oder muss ich jetzt die Fomulare doch per Hand ausfüllen??!


    Für Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!


    hellchicken

  • Du verwechselt da den Freibetrag, den man sich noch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann mit der Einkommensteuererklärung. Alle, die sich den Freibetrag sichern und deswegen monatlich weniger Abzüge haben, tragen dann aber das Risiko beim Scheitern der Klage nachträglich zur Kasse gebeten zu werden.


    In der Software ist es nicht vorgesehen, ab dem 1. km zu berechnen und auch bei Elster nicht. Bis zum Urteil des Verfassungsgerichts sind Steuerbescheide hinsichtlich der geltend gemachten Fahrtkosten vorläufig. Kippt Karlsruhe die Änderung, können zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert werden. Du hast ja die tatsächliche Entfernung auch ohne Berechnung trotzdem eingetragen und das wird auch an das Finanzamt übermittelt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "hellchicken"

    oder muss ich jetzt die Fomulare doch per Hand ausfüllen??!


    Und was soll sich dann an der Berechnung ändern ????????


    Manche Fragen verstehe ich echt nicht.

  • Zitat von "Petz"


    Und was soll sich dann an der Berechnung ändern ????????


    Manche Fragen verstehe ich echt nicht.


    Ich schon.


    Die Frage resultierte aus dem Missverständnis anzunehmen, dass man in der Steuererklärung die Entfernungskilometer doch ab dem 1. km angeben und in die Berechnung mit einfließen lassen kann. (Verwechslung mit Freibetrag auf der LSTK).


    Da das Programm dieses aber nicht anbietet, wollte er es selbst handschriftlich vornehmen.

  • Wäre aber nicht schlecht, wenn man die Fahrkosten ab 1. Kilometer ansetzen könnte. Zur Arbeit fahre ich knapp 10 km, komme aber durch Forbildungskosten weit über den Paushbetrag, so dass sich hier selbst die paar Kilometer bemerkbar machen würden.
    Da ich die Fahrkosten aber nun gar nicht geltend machen kann, habe ich wohl auch bei einem positiven Ausgang der Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit, da nachträglich noch was einzufordern???

    • Offizieller Beitrag

    Also jetzt für Anfänger:


    Es ist alles einzutragen, egal ob mit PC oder per Hand.


    Bei der Berechnung werden die ersten 20 km gestrichen, weil es derzeit geltendes Recht ist.


    Alle Steuerbescheide ergehen vorläufig in diesem Punkt, so dass man deswegen auch keinen Einspruch einzulegen braucht.


    Entscheidet das BVerfG im Sinne der Steuerpflichtigen, werden alle Steuerbescheide automatisch vom Finanzamt geändert.
    Damit werden auch alle restlichen angegebenen Werbungskosten berücksichtigt.


    Entscheidet das BVerfG im Sinne des Gesetzgebers, passiert nix mehr.


    So, bei weiteren Fragen nochmal fragen !

  • Zitat von "Safram"

    Wäre aber nicht schlecht, wenn man die Fahrkosten ab 1. Kilometer ansetzen könnte. Zur Arbeit fahre ich knapp 10 km, komme aber durch Forbildungskosten weit über den Paushbetrag, so dass sich hier selbst die paar Kilometer bemerkbar machen würden.
    Da ich die Fahrkosten aber nun gar nicht geltend machen kann, habe ich wohl auch bei einem positiven Ausgang der Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit, da nachträglich noch was einzufordern???



    Wahrscheinlich habe ich mich doch nicht eindeutig genug ausgedrückt, aber nun hat es Petz nochmals klar und deutlich genannt. Jetzt müsste eigentlich alles klar sein, oder nicht? :wink:

  • Hallo zusammen. Eigentlich ist für mich nicht alles klar. Ich muß doch in der Steuererklärung etwas geltend machen können. Auch wenn ich mir denken kann, daß es das Finanzamt wahrscheinlich nicht anerkennt. Das ist doch meine Sache, was ich geltend mache.
    Ich z.B. arbeite an ständig wechselnden Orten. Also EWT. Nun sind die Orte manchmal nur 15km entfernt. Also Kilometerpauschale. Wenn ich das jetzt in's Formular reinschreib zeigts mir 0 € an, da ja unter 20km. Aber auch in der Anlage zum FormularN tauchen die km nicht auf. Wie kann ich die denn dann geltend machen, falls das Gesetz doch noch gekippt wird.
    Ich drucke die Formulare aus und gebe sie dann im Umschlag ab, also nicht mit Elster übertragen.
    Ich kann doch dann keinen Widerspruch einlegen, für etwas was ich gar nicht eingereicht habe.
    Bei der EWT, wenn es mehr als 30 km sind, tauchen die km doch auch in der Erklärung auf.


    Irgendwie läßt diese ganze Geschichte mein Vertrauen in dieses Programm schwinden.

  • Zitat von "obelix84"

    Ich muß doch in der Steuererklärung etwas geltend machen können..................Wenn ich das jetzt in's Formular reinschreib zeigts mir 0 € an, da ja unter 20km. Aber auch in der Anlage zum FormularN tauchen die km nicht auf. Wie kann ich die denn dann geltend machen, falls das Gesetz doch noch gekippt wird.......


    Danke obelix84 für deine Frage. Das ist das was ich auch meinte. Ich komme generell nicht über 20 km, wenn ich jeden Tag auf Arbeit fahre. Durch meine nebenberufliche Weiterbildung bin ich aber über meine Werbekostenpauschale, so das sich jeder weitere Kilometer bemerkbar macht. Nur wenn ich meine Fahrten zur Arbeit eintrage erscheint eben in diesem Feld NULL.
    Und wenn das Gesetz gekippt wird, habe ich null Komma nix geltend gemacht????

  • Na dann da bin ich aber erstmal froh, daß ich mit meiner Frage nicht allein da stehe, Auch wenn das im Moment nicht weiter hilft. Offensichtlich haben uns die Anderen nicht ganz verstanden.
    An einigen Tagen z.B. beträgt die Entfernung zum Arbeitsort 43km. Da errechnet das Programm 43km*18Tage*0,60€=464,00€. Das steht dann auch so in der Anlage zum FormularN. Und das kann ja das FA, wenn es denn möchte, so nicht anerkennen wegen der 20km Regelung, bzw. einen vorläufigen Steuerbescheid erstellen. Und ich kann dann Widerspruch einlegen. So müßte doch eigentlich der Werdegang sein.
    Da aber eben manche Arbeitswege nicht so lang sind, muß ich Diese eben bei der Kilometerpauschale eintragen. Aber da sagt das Programm eben 0,00€ und in der Anlage erscheint auch nichts.
    Mag ja sein, daß bei der Brechnung, die ersten 20 Kilometer gestrichen werden, weil es derzeit geltendes Recht ist. Wenn aber dieses Gesetz doch gekippt werden sollte, was mach ich denn dann. Mach ich dann meine Steuererklärung noch mal? Das FA mag doch meinen Steuerbescheid als Vorläufig stellen wie es will, von meinen gefahrenen km unter 20 weiß es doch gar nichts. Wie soll ich denn diese gefahrenen Kilometer geltend machen? Erst wenn das Gesetz gekippt worden sein sollte? Dann ist das aber doch mit dem vorläufigen Bescheid hirnrissig.


    Petz, Luzy
    Seht Ihr denn das Problem nicht so oder anders?


    Bin ja mal gespannt, ob sich jetzt jemand meldet.


    Und wie gesagt, das Programm macht nicht ganz glücklich. Schade eigentlich, sonst ist es ja nicht schlecht.
    Im übrigen, war in der Chemnitzer Morgenpost eine CD mit 'nem Steuerprogramm (MaxTax) dabei, welches etwas anders gestrickt ist. Dieses ist aber auch im :idea: <!-- m --><a class="postlink" href="http://maxtax.de/ger/content/view/46/1/">http://maxtax.de/ger/content/view/46/1/</a><!-- m --> kostenlos herunderzuladen. Probiers doch mal aus.


    Grüße

  • Zitat

    Bin ja mal gespannt, ob sich jetzt jemand meldet.


    Ja ich, mit der Frage ob ihr lesen könnt? :evil:
    Petz hat es doch groß genug erklärt. Die km werden doch in der Anlage N eingetragen, also beantragt. Das Programm rechnet natürlich nach jetzigem Recht, also ohne die ersten 20km.

  • Zitat von &quot;Opa&quot;

    Ja ich, mit der Frage ob ihr lesen könnt? :evil:
    Petz hat es doch groß genug erklärt. Die km werden doch in der Anlage N eingetragen, also beantragt. Das Programm rechnet natürlich nach jetzigem Recht, also ohne die ersten 20km.


    Petz hat eben nicht geschrieben, dass es in der Anlage N erscheint:


    Zitat von &quot;Petz&quot;

    Es ist alles einzutragen, egal ob mit PC oder per Hand.
    Bei der Berechnung werden die ersten 20 km gestrichen, weil es derzeit geltendes Recht ist.


    Erst aufgrund deines Hinweises hab ich da jetzt rein geschaut und gesehen, dass die Km da angegeben werden.
    Ja ok, ihr könnt jetzt denken was ihr wollt. Aber es gibt auch noch Leute, die nicht so viel Zeit haben sich in jedes einzelne Detail zu vertiefen. (Die Frage war bestimmt nicht ohne Grund im Forum Bedienung untergebracht)


    Zum einen habe ich nur spät abends, nach meiner eigentlichen Arbeit für die Steuererklärung Zeit. Ich habe mich aus Zeitgründen erst einmal nur in den Eingabemasken entlang gehangelt ohne weiter in die Formulare zu schauen. Und da erscheint eben nur null. Und wenn Petz schreibt, ich kann alles angeben aber die ersten 20 km werden gestrichen, gehe ich zu allererst davon aus, dass die dann auch weiter nirgendwo auftauchen. Aber ich werde daraus lernen und mir das nächste mal mehr Zeit zum recherchieren nehmen.


    Zum anderen aber bin ich steuerrechtlicher Laie. Ihr wisst ja, was ihr mit Euren Antworten meint. Manchmal sind es bloß Brocken sind, die man da hingeworfen bekommt. Es wäre aber schön, wenn ihr Euch ein bisschen mehr in den Laien reinversetzen könntet, wenn ihr Antworten verfasst.

  • Zitat von &quot;Safram&quot;

    Zum einen habe ich nur spät abends, nach meiner eigentlichen Arbeit für die Steuererklärung Zeit. Ich habe mich aus Zeitgründen erst einmal nur in den Eingabemasken entlang gehangelt ohne weiter in die Formulare zu schauen. Und da erscheint eben nur null. Und wenn Petz schreibt, ich kann alles angeben aber die ersten 20 km werden gestrichen, gehe ich zu allererst davon aus, dass die dann auch weiter nirgendwo auftauchen. Aber ich werde daraus lernen und mir das nächste mal mehr Zeit zum recherchieren nehmen.


    Deswegen gibts dafür Fachleute!


    Zitat

    Zum anderen aber bin ich steuerrechtlicher Laie. Ihr wisst ja, was ihr mit Euren Antworten meint. Manchmal sind es bloß Brocken sind, die man da hingeworfen bekommt. Es wäre aber schön, wenn ihr Euch ein bisschen mehr in den Laien reinversetzen könntet, wenn ihr Antworten verfasst.


    1. Gibts in einem Forum keinen Anspruch auf Antworten, schon gleich gar nicht auf richtige.


    2. s. o.==> richtige, ausführliche Antworten garantiert der Fachmann.