Freistellungsaufträge

  • Hallo, ich bin neu hier und ich hoffe, dass ich mein Thema in der richtigen Rubrik platziert habe, aber ich wusste nicht, wo ich mein Anliegen sonst vorbringen sollte.


    Also: Ich brüte nun schon seit Stunden über der gemeinsam veranlagten Einkommensteuererklärung von meiner Frau und mir. Nun bin ich leider an einem Punkt angekommen, wo ich nicht mehr weiter weiß und mir das WISO-Sparbuch irgendwie nicht so hilft, wie ich es brauche.


    Ich habe für meine Frau "Einkünfte aus Kapitalvermögen" angegeben. Für diese hat meine Frau auch bei Ihrem Anlageberater in der Bank Freistellungsaufträge erstellen lassen. Diese will ich nun ebenfalls im SPARBUCH angeben. Wenn ich unter dem Menüpunkt "Tools" alles entsprechend angebe, wird auch alles gelistet, aber bei der Berechnung werden die Freistellungsaufträge dann gar nicht berücksichtigt? Warum nicht? Wo muss ich ansonsten die Freistellungsaufträge angeben?


    Ich hoffe, jemand kann mir helfen?
    Liebe Grüße
    Eckart Kleffmann

  • Die Freistellungsaufträge müssen Sie nicht angeben, sondern nur die Einnahmen, die einbehaltene KESt/ZASt und den SolZuschlag.


    Lagen dei Einnahmen (Zusammenveranlagung unterstellt) denn über 1.602 € und/oder wurden Steuern einbehalten?


    LG, die Catja

  • Nein, die Einnahmen liegen so um die 1.591 Euro. Muss man dann gar nichts angeben? Ich dachte, man muss immer alles angeben nur werden dann 1.602 Euro auf Grund der Freistellungsantrages nicht berechnet. Darum wollte ich ja wissen, wie man diesen im SPARBUCH aktiviert.