Privatvermögen nachträglich in Betriebsvermögen übernehmen

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe vor Gründung meines Unternehmens schon einige Geräte privat besessen, die ich nach der Gründung dann ausschließlich betrieblich genutzt habe. Diese sind also bei Gründung ins Betriebsvermögen übergegangen. Dadurch sind mir aber keine Kosten entstanden, das Zeug war ja schon bezahlt.
    Nun hätte ich gern, dass diese Geräte im Anlageverzeichnis auftauchen. Leider habe ich das damals nicht erfasst. Hat jemand eine Idee wie ich das korrigieren könnte? Ginge vielleicht eine Aufnahme ins Anlageverzeichnis mit 1€ Restbuchwert?


    LG, Chris

  • Du kannst jetzt noch Geräte erfassen, die früher angeschaft wurden. Als Kaufdatum gibst Du dann einfach das Datum von dem Übergang in das Betriebsvermögen an. Wenn Du dann tatsächlich einen Restbuchwert von 1€ haben möchtest muss die Abschreibung in den Vorjahren vorgenommen werden.


    Interessant wäre allerdings wann sind sie in´s Betriebsvermögen übergegangen! Du hättest dann die Anlagegüter mit dem Zeitwert aktivieren und abschreiben können. Wenn Du sie jetzt mit 1€ Buchwert ins Anlagevermögen aufnimmst tust Du Dir keinen gefallen, wenn Du sie verkaufen willst, da Du dann Erträge aus AFA buchen müsstest.


    Gruß
    Punica

  • Hi,


    nach Rücksprache mit dem Finanzamt gibt es keine Möglichkeit mehr, diese Geräte rückwirkend ins Betriebsvermögen aufzunehmen, da sowohl 2004 als auch 2005 und 2006 bereits festgesetzt sind. Ok, hab ich die Pappnase auf ;)


    Grüße, Chris