Verluste aus Vermietung und Verpachtung

  • Hallo, ich benötige Hilfe, da ich anscheinend einen Fehler gemacht habe.


    Wir, meine Partnerin und ich, haben in 2002 eine Eigentumswohnung gekauft und finanziert (Vertrag 5 Jahre).


    Nach der Geburt der Kinder wurde diese zu klein und wir haben ein Haus gebaut. Die Finanzierung, 100 TEuro für die Eigentumswohnung lief im Juni 2007 aus. Wir wollten diese Wohnung verkaufen und haben sie nicht erneut belastet sondern uns diese Summe von meinen Eltern geborgt und den Kredit abgelöst (nach dem Verkauf sollte ihnen der Betrag zurückgezahlt werden), da wir ja bei einem Verkauf nicht aus dem neuen Kreditvertrag kostenlos herausgekommen wären.


    Der Verkauf erwies sich als schwierig, da wir unseren Kaufpreis am Markt nicht realisieren konnten. Nun wird diese Wohnung nicht verkauft sondern vermietet und wir möchten diese 100 TEuro neu finanzieren und meinen Eltern den Betrag zurückgeben.
    Der Kreditberater bei der Bank war nun der Ansicht, dies sei eine Kapitalbeschaffung und die Zinsen nicht als Verluste aus Vermietung ansetzbar.


    Wer weis Rat, ich wäre wirklich sehr dankbar. Vor allem frage ich mich, wie das Finanzamt das merkt, da diese Wohnung ja noch nie in der Steuererklärung als Verlust aufgetaucht ist.

  • Da würde ich die Meinung des Kreditberaters einfach ignorieren und die echt an die Eltern gezahlten Zinsen mit der Darstellung des Sachverhalts, wie auch oben, in die Steuererklärung einsetzen.

  • Danke. Aber das ist nicht mein Problem. Wir haben meinen Eltern keine Zinsen gezahlt.


    Erst jetzt, wo wir die Wohnung vermieten und nicht verkaufen wird ein Kredit bei einer Bank beantragt. Meine Eltern erhalten also Ihr Geld zurück (ohne Zinsen) und wir zahlen an die finanzierende Bank ganz normal Zinsen und Tilgung. Es ist keine Anschlussfinanzierung sondern eine Kapitalaufnahme. Sind diese an die Bank gezahlten Zinsen innerhalb der Vermietung absetzbar oder nicht.

  • Der Berater der Bank hat das schon richtig erkannt. Ich entnehme Ihrem Beitrag, dass Sie nun die Finanzierung des Eigenheims auf die zu vermietende Wohnung umschichten wollen. Das wird das Finanzamt nicht anerkennen.

  • Danke für Ihren Beitrag. Nein, wir wollen die die Finanzierung des Hauses nicht umschichten. Das Haus ist und bleibt über ein Hypothekendarlehen finanziert und wird auch bedient.


    Der Kredit für die Eigentumswohnung war nach 5 Jahren ausgelaufen. Ein weiterer kleinerer Kredit der KfW für diese Wohnung läuft noch (Laufzeit war hier 10 Jahre). Beide Kredite (auch der ausgelaufene) sind durch die Bank noch im 1. Rang abgesichert. Diesen 5-Jahres Kredit für die Wohnung haben wir über ein "Darlehen" der Eltern abgelöst. Wie schon ausgeführt, die Wohnung sollte verkauft werden. Bei einer Anschlussfinanzierung und einem Verkauf evtl. 1 Monat nach der Anchlussfinanzierung wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung angefallen. Diese wollten wir vermeiden.


    Ein Darlehen durch die Eltern ist ja nicht verboten. Wäre es jetzt wo die Wohnung doch vermietet wird nicht auch eine Anschlussfinanzierung? Eben eine Anschlussfinanzierung an das Darlehen der Eltern und nicht der Bank. Wo ist der Unterschied?