Kind 18, 2 Lohnsteuerkarten, einbehaltene Lohnsteuer zurück?

  • Meine Tochter 18 - hat 2 Tätigkeiten ausgeübt und deshalb 2 Lohnsteuerkarten.
    Karte 1 - Lohnsteuerklasse 1, es wurde keine Lohnsteuer einbehalten
    Karte 2 - Lohnsteuerklasse 6, es wurde Lohnsteuer einbehalten
    In der Summe liegen die Einkünfte unter der zulässigen Grenze von 7680 EUR.
    Demnach müssten wir die einbehaltene Lohnsteuer und Solizuschlag doch zurück bekommen.
    Wo kann ich die einbehaltene Lohnsteuer und Solizuschlag eingeben?
    Bei der Tätigkeit zur Lohnsteuerkarte 1 wurden vom AG ein Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Auch hierfür habe ich keine Möglichkeit zur Eingabe gefunden.


    Noch eine Frage zu den Werbungskosten.
    Zur Absolvierung des Abitur waren jede Menge Bücher erforderlich, wo kann ich solche Kosten geltend machen - bei den Eltern oder beim Kind?
    Beim Kind habe ich keine Eingabemöglichkeit gefunden - nur eine im Zusammenhang mit der Arbeit - nicht aber in Zusammenhang mit der Schule.


    Vielen Dank im Voraus.
    Steuerschraubendreher

  • Wenn der Betrag von 7.680 € nicht überschritten wird, brauchen Sie sich um Werbungskosten bzw. besondere Ausbildungskosten keine Gedanken zu machen.


    Erfassen Sie einfach die Daten der Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerbescheinigung auf der Anlage N der Steuererklärung der Tochter.


    Auf der Anlage Kind (Ihrer Steuererklärung) erfassen Sie ebenfalls die Einkünft im unteren Bereich.

  • Habe den Fall jetzt zum ersten Mal mit dem Kind über 18. Deshalb noch folgende Fragen.


    Muss die Tochter eine eigene Lohnsteuererklärung abgeben oder kann ich das bei unserer mit einarbeiten?
    Soll ich ein extra Projekt (beim WISO-Sparbuch )anlegen oder wo komme ich an eine Anlage N für meine Tochter?

  • Wenn die Tochter einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge zurückerhalten möchte, wovon auszugehen ist, dann muss sie selbst eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das geht zumindest nicht über Ihre Erklärung.


    Mit WISO kenne ich mich nicht aus, ich nutze keine Software außer Elster.


    Sie müssen zumindest dann einen komplett neuen Fall anlegen, wie auch immer das geht.

  • Da gibt es doch sicher die Auswahl "neue Steuernummer" oder sowas. Die muss nicht vorab beantragt werden sondern wird nach Einreichung der Erklärung beim Finanzamt automatisch zugeteilt.