Meine Tochter 18 - hat 2 Tätigkeiten ausgeübt und deshalb 2 Lohnsteuerkarten.
Karte 1 - Lohnsteuerklasse 1, es wurde keine Lohnsteuer einbehalten
Karte 2 - Lohnsteuerklasse 6, es wurde Lohnsteuer einbehalten
In der Summe liegen die Einkünfte unter der zulässigen Grenze von 7680 EUR.
Demnach müssten wir die einbehaltene Lohnsteuer und Solizuschlag doch zurück bekommen.
Wo kann ich die einbehaltene Lohnsteuer und Solizuschlag eingeben?
Bei der Tätigkeit zur Lohnsteuerkarte 1 wurden vom AG ein Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Auch hierfür habe ich keine Möglichkeit zur Eingabe gefunden.
Noch eine Frage zu den Werbungskosten.
Zur Absolvierung des Abitur waren jede Menge Bücher erforderlich, wo kann ich solche Kosten geltend machen - bei den Eltern oder beim Kind?
Beim Kind habe ich keine Eingabemöglichkeit gefunden - nur eine im Zusammenhang mit der Arbeit - nicht aber in Zusammenhang mit der Schule.
Vielen Dank im Voraus.
Steuerschraubendreher