Abschreibung 5 Jahre trotz GWG

  • Hallo,
    ich habe eine Textildecke gekauft, Preis 15,00 Euro und möchte sie sofort abschreiben.
    Ich gab sie als freie Buchung ein, ebenso als GWG. In der Erfassung der Wirtschaftsgüter bei der Neuanschaffung 2008 erscheint sie dennoch mit einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren, obwohl ich auch in der Anlagenverwaltung > Checkbox > Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben ausgewählt habe.
    Was mache ich falsch?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Anton

  • Hallo Punica,
    ich denke, meine Handhabung entstammt einem Mißverständnis.
    Dazu eine grundsätzliche Frage:
    Wenn ich einen Artikel kaufe, den ich sofort abschreiben möchte, muß ich ihn dann zuerst in die Anlagenverwaltung eintragen und trägt er sich dann von selbst in die EÜ-Buchung ein, muß also nicht zuerst in der EÜ-Buchung erfasst werden?
    Und muß ich dann in der EÜ-Buchung die Vorsteuer im Sachkonto auf z.B. 19% einstellen, wenn der Artikel dort als "AfA" erscheint oder bleibt das Feld grundsätzlich frei?


    Oder ist dieser Schritt richtig:
    1. Als Freie Buchung mit 19% Vorsteuer in die Buchung eintragen wegen der MWSt.-Berücksichtigung (ich bekomme sie ja zurück) und dann
    2. zusätzlich in die Anlagenverwaltung eintragen wegen der Abschreibung?
    Die Position erscheint zum Schluß 2x in der Buchung: Einmal als beschaffter Artikel, von dem die Steuer gleich abgezogen wird und als zweites als Abschreibung ohne Steuer und um 1 Euro Restwert vermindert.


    Welcher Weg ist bitte richtig?


    Ansonsten, das mit dem 1 Jahr Abschreibung hat geklappt, es wurde von mir das falsche Konto (Pool 2008) gewählt.


    Vielen Dank für Deine Info,
    Gruß Anton

  • Hallo,
    herzlichen Dank für die kurze und schlüssige Erklärung!
    Eine Unklarheit bleibt mir aber bei Konto 6260 GWG: Muß ich in der Buchung SofortAfa/GWG auch die 19% Vorsteuer einstellen oder bleibt dieser "Kasten" unterhalb des eingestellten Kontos 6260 leer?
    Wähle ich den Parameter 19% Vorsteuer, so fehlt mir in der UST-Erklärung dieser Betrag, also z.B. sind es statt -110,00 Euro etwa -108,00 Euro, wird also zuwenig vom FA ausbezahlt.


    Lasse ich jedoch die Steuerzuweisung für die GWG weg (Kasten leer), erscheinen wieder die regulären -110,00 Euro.
    Geht mir insofern nicht ein, da ja mit Ausweisen der Vorsteuer diese hinzugerechnet, aber eben nicht abgezogen und somit die Rückzahlung an mich reduziert werden dürfte!
    Welche Einstellung wäre denn richtig?


    Gruß Anton

  • Hallo Punica,
    also, die Buchung sieht so aus:
    Geldkonto: Kasse
    Steuer: Keine


    Sachkonto: 6260 SofortAfaGWG
    Steuer: keine >> wird in der Umsatzsteuererklärung richtig ausgewiesen, also z.B. -110,00 Euro (Decke und weitere Ausgaben)


    Steuer: 19% Vorsteuer >> die Vorsteuer fällt in der Umsatzsteuererklärung um diesen Betrag geringer aus, also z.B. -118,00 Euro (Vorsteuer der Ausgaben vorhanden, Vorsteuer für die Decke fehlt).


    Irgendwie unlogisch, wenn ich einen Steuersatz angebe, das mir der Betrag abgeht.


    Danke für Deine geduldige Bemühung,
    Gruß Anton

  • Öhm da passt was nicht, wieso 6260 was für einen Kontorahmen benutzt Du denn bitte?


    Also Aufwände werden im EKR und SKR in der Kontenklasse 4 gebucht. Um genau zu sein gehört Sofort Afa in 4855.


    Ehrlich gesagt weiss ich auch nicht wann in Kontenklasse 6 gebucht wird, da dort zwar auch Personalkosten usw. aufgeführt sind aber für eine EÜR eigentlich nicht benutzt werden.

  • 4855 sind Anlagenabgänge, 6260 ist SofortAfA/GwG. Wird seit Jahren schon von meiner Steuerberaterin so verbucht. Bist Du sicher, dass 4855 richtig ist? Dürfte aber von der MwSt. an sich auch nichts ausmachen.
    Gruß Anton

  • Hallo Punica,
    ist alles schon gelöst. Wird lt. Steuerberaterin einfach auf "Werkzeuge und Kleingeräte" gebucht, somit entfällt das ganze Procedere. :)
    Viele Grüße und herzlichen Dank,
    Anton