Auflösung einer Ansparabschreibung

  • In 2007 habe ich für ein Dienst KFZ eine Ansparabschreibung als Existensgründer von 40% = 8.000,00 gebildet.


    Nunmehr habe ich mich dazu entschieden ein KFz als Kaufleasing zu erwerben.


    Muss ich jetzt bereits die Ansparabschreibung auflösen?


    Oder ist dies erst notwendig wenn ich in drei Jahren den Restwert bezahle?


    Dieser wird zwar niedriger sein wie die Grundlage für die ich die Ansparabschreibung gebildet habe (20.000,00) ist aber als Existenzgründer unerheblich, da ohnehin die 6% bei zu hoher Ansparabschreibung nicht erhoben werden.

  • Die Ansparabschreibung gibts seit 2007 nicht mehr....
    Wurde abgelöst vom Investitionsabzugsbetrag!

  • Mmmh nette Antwort!


    Dann ersetz doch einfach in meiner Frage Ansparabschreibung gegen Investitionsabzugsbetrag. Denn in meinem Fall hat die begriffliche und inhaltliche Änderung keinerlei Einfluß. Meinem Finanzamt war es jedenfalls egal, da es eh unter Sonderabschreibung nach §7 .... läuft. :)


    Also kann mir jetzt jmd. sagen wann ich auflösen muss?


    Da die Investition ja eigentlich erst bei Leasingablauf in drei Jahren stattfinden wird gehe ich mal davon aus, dass der INVESTITIONSABZUGSBETRAG erst nach Zahlung des Restwertes aufgelöst werden muss und in diesem Jahr lediglich den INVESTITIONSABZUGSBETRAG korrigieren muss.


    P.S.
    Deine Signatur ist ja echt witzig!
    Ich habe im letzten Jahr 3.000.00 Euro für einen sog. Steuerberater ausgegeben. Hätte ich auch noch meine EÜR nach seiner Maßgabe eingereicht hätte ich nochmal 1.500,00 Euro mehr Einkommenssteuer zahlen müssen. -> Steuerberater heißt nicht Steuern sparen!

  • Es ist hier nicht so, dass einfach der Name ausgetauscht wurde!
    Der Investitionsabzugsbetrag hat andere Auswirkungen als die Ansparabschreibung.


    Aber nachdem ja Steuerberater "blöd" sind, erspar ich mir hier jeden weiteren Kommentar.

  • Zitat

    Es ist hier nicht so, dass einfach der Name ausgetauscht wurde!


    Da hast Du ja auch recht, aber in meinem Fall spielen die Änderungen keine so große Rolle. Bzw. für die Beantwortung der Frage!


    Mein Telefonjoker (Steuerberater) hat jetzt gesagt ich muß rückwirkend auflösen. Dies bedeutet eine Steuernachzahlung von 2000,00 Euro. Also würde ich da mal gerne genauer prüfen. Das FA kann mir nämlich auch keine konkrete Aussage geben, da über die Änderung noch kein Diskussionskreis gebildet wurde. :)


    Fakt ist doch, bei einem Leasing darf ich ohnehin keinen Abzugsbetrag bilden. Aber ich werde nach drei Jahren dieses KFz kaufen und somit halte ich es für legitim den Abzugsbetrag für den Rückkaufwert nach Leasingauslauf zu bilden. In diesem Fall wäre dann in 2010 eine rückwirkende korrektur notwendig.


    @ Ulli


    Was heißt BP??? :oops: