Rücklagenverbrauch in Steuererklärung für vermietete ETW

  • Hallo,


    in unserer Verwalterabrechnung sind die Positionen:


    -anteilige Rücklagenverbräuche
    -anteilige Aufwände gem. §35a Abs.2 Satz1
    -anteilige Aufwände gem. §35a Abs.2 Satz2


    enthalten.


    Wo kann ich diese im Programm eingeben? Finde dazu auch in der Onlinehilfe nichts.


    Für Eure Hilfe besten Dank.


    Gruss,
    Daniel

  • Hallo Petz,


    sorry, aber ich finde kein Feld dazu im Programm. Ich habe die Ansicht "Bereichsübersicht" gewählt und habe alle Eingabefelder nachgeschaut, ich finde aber keines mit Rücklagenverbrauch etc.


    Sind das sonstige Ausgaben?


    Oder welche Nummer hat das Feld im Formular? Evtl kann ich darüber auf das Eingabedialog kommen.


    Gruss,
    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    keine Ahnung, ich benutze ein einfaches Programm, wo ich selber wählen kann, wo ich was eintragen muss.


    Das Programm, was du benutzt, wäre mir zu kompliziert.


    Ich kann nur einfach denken..... 8)

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    in unserer Verwalterabrechnung sind die Positionen:


    -anteilige Rücklagenverbräuche
    -anteilige Aufwände gem. §35a Abs.2 Satz1
    -anteilige Aufwände gem. §35a Abs.2 Satz2


    enthalten.


    Wo kann ich diese im Programm eingeben? Finde dazu auch in der Onlinehilfe nichts.


    .Hallo,


    die anteiligen Rücklagenverbräuche sind in der Anlage V als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) anzugeben. Die Aufwände nach § 35a wären nur bei Eigennutzung der ETW als haushaltsnahe Aufwendungen anzusetzen. Diese Aufwände nach § 35a sind in den Rücklagenverbräuchen und beim gezahlten Hausgeld enthalten!


    Gruß Steuerprofi

  • "Rücklagenverbrauch" sagt nur, daß es aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt wurde. Die Beträge können beim Mieter nach 35a als haushaltsnahe DL (Mantelbogen S. 4) abzugsfähig sein. Beim Vermieter entweder umlagefähige NK oder Instandhaltungsarbeiten (Anlage V S. 2), jenachdem worum es geht.


    Viele grüße