Ich wünsche allen einen schönen Abend,
bin neu im Forum und noch nicht wirklich firm mit unserem Steuersystem.
Habe schon einige Artikel gelesen, jedoch konnte ich meine Frage nicht sicher beantworten. Daher hoffe ich auf die Hilfe im Forum:
Ich habe bis 31.12.05 studiert und für 2005 höhere Ausgaben als Einnahmen gehabt (bereits abgeschlossene Ausbildung seit 2000).
Seit 1.1.06 im Job und nettes Gehalt. Ziel ist, dass ich für 2006 einen Verlustvortrag aus 2005 mitnehmen kann.
Ich habe am 20.4.07 meinen Steuerbescheid für 2005 vom Finanzamt bekommen (Bisher hat meine Steuererklärung der Steuerberater gemacht, was im nachhinein wohl ein Fehler war).
Meine Ausbildungskosten wurden lediglich als Sonderausgaben berücksichtigt. (Einkünfte 900€, Zu versteuerndes Einkommen -3000€) Mein Bescheid ist nach $165 Abs1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Nun, da ich jetzt selbst an meiner Steuererklärung für 2006 sitze, musste ich leider in diesem tollen Forum lesen, dass Sonderausgaben nicht Verlustvortragsfähig sind.
Hier im Forum wird oft auf den Fall BFH VI R 79/06 verwiesen, nachdem ich (nach meiner Interpretation) ein Anrecht auf die Anrechnung als Werbungskosten hätte, was die Situation ändern würde.
Nun meine Frage: Habe ich nun 1 Jahr nach Erstellung des Bescheids noch eine Möglichkeit des Einspruchs für 2005 (bisher teilweise vorläufig)?
Falls ja, wie mache ich das jetzt noch und wie kann ich das in meiner aktuellen Steuererklärung 2006 erkenntlich machen?
Sorry für die vielleicht laienhafte Frage, bin nur sehr entsetzt, da hier mein (ex-)Steuerberater wohl nicht so sehr motiviert war.
Danke für jegliche Hilfe
Timm