Handy bei Rufbereitschaft gefordert, absetzbar?

  • Hallo


    ich oute mich gleich in meinem ersten Beitrag als Handy-Verweigerer. Ich sehe für mich persönlich keinen Grund mir sowas anzuschaffen.
    Jetzt werde ich aller Voraussicht nach demnächst meinen Arbeitgeber wechseln (ich bin OP-Pfleger im Krankenhaus) Der neue AG hat in seinem Bereitschaftssystem neben Hausdiensten auch Rufbereitschaften vorgesehen.
    Wenn mein AG nun von mir verlangt, dass ich, wenn ich von der Klinik aus nach Hause fahre unterwegs erreichbar bin, kann ich dann die Anschffung eines Handy's von der Steuer als Werbungskosten absetzen? Wie breits erwähnt habe ich noch keins und benötige für den privaten Bereich auch keins. Das Handy käme nur im Rufdienst zum Einsatz.

  • Mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers dürfte es problemlos möglich sein, zumindest einen Teil der Kosten als Werbungskosten abzusetzen. Eine nicht private Mitbenutzung wird Ihnen, selbst wenn das wirklich so ist, das Finanzamt nicht glauben.