Versorgungsausgleich

  • wer kann mir weiterhelfen, bin seit 1982 geschieden der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt (in DM) wie kann ich die Differenz heute steuerlich ansetzen bzw. wo finde ich den Geldwert.


    vielen Dank

  • Lesen Sie sich doch bitte Ihre Fragen nochmal durch und dann versuchen Sie mal selbst, diese zu beantworten. Sie werden sehen, dass das nicht möglich ist.


    Demnächst bitte Fragen so stellen, dass ein nicht in den Fall Involvierter das auch ohne großes Raten verstehen kann.


    Wenn man dem gesch. Ehegatten eine Auszahlung leistet, damit dieser auf den Versorgungsausgleich verzichtet, dann sind das im Jahr der Zahlung Werbungskosten.


    Um was es Ihnen hier geht, kann ich leider nicht erkennen.

  • Versorgungsausgleich


    durch den durchgeführten Versorgungsausgleich entsteht mir ein finanzieller
    Nachteil in meiner Altersversorgung. Eine einmalige Auszahlung fand nicht statt.
    Gibt es eine Möglichkeit diesen Nachteil (Verlust) in der Einkommensteuer
    geltend zu machen.


    Bei den mir bekannten Situationen ging es immer nur um die einmalige Abfindung.


    mfg

  • In diesem Fall -wie ich oben schon geschrieben habe- wären das Werbungskosten gemäß § 9 (1) Satz 1 EStG (dienen der Erhaltung usw. der Einnahmen).


    Bei Ihnen liegt also kein Verzicht mit Einmalauszahlung vor sondern Sie haben einfach etwas weniger Rente. Das kann man steuerlich nicht geltend machen, dafür versteuerern Sie eben weniger.

  • Bin seit Dez.2004 geschieden. Der vom Scheidungsgericht errechnete Versorgungsausgleich beläuft sich auf € 120.00 zugunsten meiner Ex.

    Bin jetzt seit 01.04.2018 Rentner ( 63 J +4 Monate) und mache meine 1. ST-Erklärung als Rentner.

    Kann ich die im Gerichtsurteil €120.-- steuerlich geltend machen? Wenn Ja in welchem Kapitel und -Zeilen .

    Im voraus herzlichen Dank für eure Hilfe

    Gruß Pit54

    • Offizieller Beitrag

    Vist

    Versorgungsausgleich beläuft sich auf € 120.00

    Kann ich die im Gerichtsurteil €120.-- steuerlich geltend machen?

    Bist Dur Dir sicher, dass Du bei der Summe wirklich einen "Versorgungsausgleich" meinst? Geht es bei 120€ nicht eher um monatliche Unterhaltszahlungen? Dann solltest Du in der erweiterten Forumssuche oder in Deinem Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, mal unter dem genannten Begriff nachlesen.

  • Vielen Dank für Deine Nachricht.

    Ich bin mir schon sicher dass es sich hier um den Begriff "Versorgungsausgleich" geht. Im Endurteil meiner Scheidung heisst es:

    II. Versorgungsausgleich

    Nach §1587/I BGB sind im Versorgungsausgleich die in der Ehezeit erworbenen Versorgungen auszugleichen....

    ..weiter: vom Versicherungskonto Nr.... des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden

    auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenanwartschaften

    von monatlich 118 EUR, bezogen auf den 31.12.2004. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte

    umzurechnen.

  • die Scheidung war 2004 - die jetzige vermutlich niedrigere Rente sind 120,--??


    Was soll da heute noch steuerlich angerechnet werden? Auch damals hätte das nichts ergeben.


    Sie erhalten weniger Rente und müssen auch nur diese versteuern. Die Scheidungsfolge damals hat nichts mit der heutigen ESt zu tun!!!