Riester Rente - Beitragspflichtige Einnahmen

  • Hallo *,


    ich fülle dieses Jahr zum ersten Mal die Anlage AV aus und bin mir bei einem Feld nicht sicher:
    Trage ich bei "Beitragspflichtige Einnahmen i. S. der Rentenversicherung" mein Gesamtbruttoeinkommen des Vorjahres ein?


    Danke im voraus!

  • Das Brutto ist meist auch das sozialversicherungspflichtige Brutto, es sei denn, Sie haben da in Ihren Gehaltsabrechnungen unterschiedliche Beträge. Wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten haben, ist das soz.-pflichtige Brutto auch meist das Steuerbrutto, also der Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung.

  • Hallo zusammen,
    ich häng mich hier einfach mal dran, hoffe das ist OK.


    Hab auch einen Riester-Vetrag und hab bisher unter "Beitragspflichtige Einnahmen.." einfach immer den Bruttolohn laut Lohnsteuerkarte angegeben.
    (wurde mir von einem Bekannten so gesagt).


    Jetzt hab ich mal nach diesem Sozialversicherungs-Ausdruck gesucht und festgestellt, das dieser Betrag etwas höher ist als der auf der Lohnsteuerkarte.


    Hat das jetzt irgendwelche Auswirkungen ??
    Warum sind die Beträge unterschiedlich ?


    Gruß
    Dokomo

  • Zitat

    Hat das jetzt irgendwelche Auswirkungen ??
    Warum sind die Beträge unterschiedlich ?


    Normalerweise hat es kaum Auswirkungen, da es hier nur um den Höchstbetrag des Beitrages geht. Die Unterschiede können viele Ursachen haben (VWL, AG Zuschüsse usw.).

  • Hallo,


    habe hier zu diesem Thema mal eine Frage:


    Wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2008 mache muss ich dann hier als beitragspflichtige Einnahme i. S. der Rentenversicherung den Bruttoarbeitslohn aus dem Jahre 2008 oder aus dem Jahre 2007 eintragen?


    Danke für eine Antwort.


    MfG
    Steven

  • Hallo Allerseits,
    ich hänge mich mal hier an, kann mir jemand sagen woher ich den "Sozialversicherungs-Ausdruck" bekommen kann? Ich bräuchte für die Einkommenssteuererklärung 2010 den Ausdruck aus 2009 richtig?

    • Offizieller Beitrag

    ich hänge mich mal hier an, kann mir jemand sagen woher ich den "Sozialversicherungs-Ausdruck" bekommen kann? Ich bräuchte für die Einkommenssteuererklärung 2010 den Ausdruck aus 2009 richtig?


    Die "Meldung zur Sozialversicherung" (so nennt sich das) bekommst Du jährlich von Deinem Arbeitgeber zugestellt, einfach mal nachschauen.


    Ja, für die Steuererklärung 2010 brauchst Du dann die Meldung aus 2009; dort steht (ganz unten) auch der Jahres-Bruttobetrag.

  • Hallo,
    ich bin Freiberufler, habe aber auch eine Nebentätigkeit, bei der ich auf Lohnsteuerkarte arbeite. Muss ich bei den "Beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung" jetzt mein gesamtes zu versteuerndes Einkommen angeben, oder nur das auf der Lohnsteuerkarte. Da ich künstlerisch tätig bin, bin ich auch Mitglied in der Künstlersozialkasse, d.h. ein Teil meiner Rentenversicherungsbeiträge wird über die Lohnsteuerkarte und ein Teil über die KSK abgerechnet.
    Danke für Eure Hilfe!

  • Hi!


    Ich habe zu diesem Thema auch noch eine kleine Frage: Bin gerade dabei für 2008 dies auszufüllen. :rolleyes:
    BTW. Mache dies gerade zum ersten Mal selbst und bitte deshalb um etwas Nachsicht. - Danke!


    Für 2007 habe ich zwei Bescheide, da ich in diesem Jahr die Krankenkasse gewechselt habe.
    Krankenkasse1: 01.01.2007-30.09.2007
    Krankenkasse2: 01.10.2007-31.12.2007


    Auf beiden habe ich unterschiedliche Beträge. Wie muss ich das nun eintragen? Muss ich diese addieren oder gebe ich den höheren/niedrigeren an?


    Vielen Danke schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Addieren, denn nur so kommt der Gesambetrag für 2007 raus, oder?