§ 24b EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und § 33b Abs.2 EStG Ausbildungsfreibetrag gleichzeitig?

  • Hallo allerseits,


    Ich habe eine Frage zu folgendem möglichen Sachverhalt:


    Mutter ist alleinerziehend (geschieden),
    Kind studiert 200 km entfernt und wohnt dort in einer eigenen Wohnung,
    Erster Wohnsitz ist bei der Mutter und zweiter Wohnsitz ist im Studienort.


    Meine Frage hierzu:
    Kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG und der Ausbildungsfreibetrag gem. § 33a (2) EStG gleichzeitig gewährt werten?


    Mein Problem liegt darin, dass für § 24b EStG die Vorraussetzung "zum Haushalt gehörendes Kind" vorliegen muss und für § 33a (2) EStG die Vorraussetzung "auswertig untergebrachtes Volljähriges Kind" vorliegen muss.
    Von einer Konkurrenz steht meines erachtens niergends etwas im Gesetz. Die vorraussetzungen liegen aber für beide Normen getrennt gesehen vor. Aber irgendwie finde ich trotzdem, dass das Eine doch das Andere ausschließen könnte.


    Viele kollegiale Grüße


    Buchi

  • Auch ein Kind, was vorübergehend, ausbildungsbedingt, auswärtig untergebracht ist, gehört zum Haushalt.
    Daher beides möglich.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • So eindeutig ist das leider nicht immer. Voraussetzung für den 24b ist eben, daß das Kind (zumindest mit Nebenwg.) auch bei der Mutter gemeldet sein muss.
    Sonst muss die wirtschaftl. Abhängigkeit bzw. Haushaltszugehörigkeit usw.nachgewiesen werden. (Streite mich da gerade mit dem FA, weil das Kind nicht mehr bei der Mutter gemeldet war.)

  • [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/111,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]BMF-Erlass[/url] für den Fragenden.

  • Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt, zu dem ich auch einen Eintrag vom 28.02.2008 im Forum gefunden habe, allerdings ist der AntwortLink nicht mehr aufzufinden Im Internet habe ich dazu und dem Verhältnis der beiden Regelungen zueinander nichts gefunden, deshalb die identische Frage wie die des Teilnehmers am 28.02.2008:


    Mutter ist alleinerziehend und erhält den Entlastungsbetrag,

    Kind, 22 Jahre alt, studiert 200 km entfernt und wohnt dort in einem Studentenzimmer.

    Wohnsitz ist bei der Mutter.


    Meine Frage hierzu:

    Kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Ausbildungsfreibetrag gem. § 33a EStG gleichzeitig gewährt werten?


    Mein Problem liegt darin, dass für § 24b EStG die Vorraussetzung "zum Haushalt gehörendes Kind" vorliegen muss und für § 33a (2) EStG die Vorraussetzung "auswertig untergebrachtes Volljähriges Kind" vorliegen muss.


    Von einer Konkurrenz steht meines erachtens niergends etwas im Gesetz. Die vorraussetzungen liegen aber für beide Normen getrennt gesehen vor. Aber irgendwie finde ich trotzdem, dass das Eine doch das Andere ausschließen könnte.


    Vielen Dank schon jetzt für die Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt, zu dem ich auch einen Eintrag vom 28.02.2008 im Forum gefunden habe, allerdings ist der AntwortLink nicht mehr aufzufinden Im Internet ...

    Weil der BMF-Erlass von damals vielleicht mittlerweile durch einen anderen, neueren, ersetzt worden ist. ;)


    2017-10-23-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende - BMF Anwendungsschreiben .pdf


    Und darin ist dann insbesondere die Tz. 17 sehr aussagekräftig.


    deshalb die identische Frage wie die des Teilnehmers am 28.02.2008:

    Dazu muss man aber nicht einen nahezu identischen neuen Thread aufmachen, weshalb ich es jetzt wieder in das Thema verschoben habe. Zumal sich ja an der Rechtslage selber, bezogen auf diesen Sachverhalt, nichts geändert hat.


    Aber eigentlich erklärt das alles auch wunderbar das Programm selber. Man muss eben nur Zeile für Zeile vorgehen und alles entsprechend beantworten. Zu jeder Zeile gibt es detaillierte Erläuterungen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „§ 24b EStG und Ausbildungsfreibetrag gleichzeitig?“ zu „§ 24b EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und § 33b Abs.2 EStG Ausbildungsfreibetrag (Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) gleichzeitig?“ geändert.
  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „§ 24b EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und § 33b Abs.2 EStG Ausbildungsfreibetrag (Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) gleichzeitig?“ zu „§ 24b EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und § 33b Abs.2 EStG Ausbildungsfreibetrag gleichzeitig?“ geändert.