Plausibilitätsprüfung-ELSTER und Anlage EÜR

  • Hallo,


    folgendes Problem: ich (Freiberufler) habe von der letzten Steuererklärung schon eine Steuernummer. Mein Mann (Heirat in 2007) hat noch keine.


    Daher haben wir beide nun eine Neubeantragung der Steuernummer angekreuzt (laut Auskunft Finanzamt auch nötig nach der Heirat).


    Das WISO Programm gibt bei der Plausibilitätsprüfung an, daß Elster ein Problem hat:


    >>>
    Allgemeiner Fehler
    Das ELSTER-Telemodul unterstützt zurzeit noch nicht die Neubeantragung der Steuernummer im Zusammenhang mit der Anlage EÜR! Sobald das ELSTER-Modul diese Funktion nachliefert, wird das WISO Sparbuch dieses integrieren. Möchten Sie die Daten trotzdem mit ELSTER versenden, so besorgen Sie sich bitte erst eine gültige Steuernummer, indem Sie ihr Finanzamt kontaktieren.weniger...


    Name des Feldes : Anlage EÜR: Allgemeine Angaben zum Betrieb: Steuernummer (wird nicht gedruckt; Feld wird durch Externe Eingabe belegt)
    Betroffene Feldkennung : 6000015
    An ELSTER übergebener Wert: Ordnungs-Num.
    <<<


    Lt.Finanzamt könnte ich die elektronische Steuererklärung ohne die Anlage EÜR abgeben und diese per Post nachreichen. Dies bietet WISO jedoch nicht an. Eine Steuernummer kann wohl nur nach Abgabe der Steuererklärung vergeben werden?


    Wie kann das Problem nun gelöst werden?


    Danke&Gruß
    Jul

    • Offizieller Beitrag

    Einfach mal anrufen beim Finanzamt und nach einer neuen Steuernummer fragen....

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......